Arbeitszeugnis Test 2023 • Die besten Arbeitszeugnisse im Vergleich
Am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses kommen Sie als Arbeitgeber nicht drum herum: Sie müssen für Ihren Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis erstellen. Einige Vorgesetzte lassen das Zeugnis vom Mitarbeiter selbst erstellen und unterschreiben es dann nur noch. Sie können die Erstellung eines Arbeitszeugnisses aber auch an einen Dienstleister auslagern, der sich auch mit dem so genannten Zeugnis-Code auskennt. Das Arbeitszeugnis ist dann auf jeden Fall rechtswirksam und wird keine unzulässigen Formulierungen enthalten. Der Test und Vergleich des ExpertenTesten Teams gibt Ihnen zahlreiche wichtige Informationen rund um das Thema "Auslagerung der Arbeitszeugniserstellung".
Was ist eigentlich ein Arbeitszeugnis und wofür ist es notwendig?
Das Arbeitszeugnis – auch als Dienstzeugnis bekannt – ist eine Beurteilung des Arbeitgebers. In ihm werden die Leistungen und Qualifikationen, über die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin verfügt, aufgeführt. Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses erfolgt in der Regel mit Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses und dient dem neuen potenziellen Arbeitgeber als Einschätzung des Bewerbers.
Der neue Vorgesetzte kann daraus Aussagen über den Arbeitserfolg, die Motivation und auch den Charakter des Bewerbers ziehen. Bei Bewerbungen ist ein Arbeitszeugnis inzwischen unverzichtbar geworden, es ist in der Regel ausschlaggebend für den Erfolg einer Bewerbung auf einen Arbeitsplatz. Das vollständige Fehlen des Zeugnisses und auch Fehler im Zeugnis selbst können für den Mitarbeiter und Bewerber negative Auswirkungen haben.
Zeugnissprache recht kompliziert
Die Zeugnissprache – der so genannte Zeugnis-Code – ist recht kompliziert. Nicht selten unterlaufen Arbeitgebern Fehler bei der Erstellung des Zeugnisses. Die umfangreichen Regelungen hinsichtlich der Zeugniserstellung tun ihr Übriges.
Mitunter fehlen Angaben im Arbeitszeugnis, was schnell dazu führen kann, dass ein neuer potenzieller Arbeitgeber dies als „Note 5“ bewertet. Natürlich ist das eher kein böser Wille des Arbeitgebers, vielmehr sind mangelnde Kenntnis in Bezug auf die sehr komplexe Zeugnisgestaltung oder auch schlicht und einfach Unachtsamkeit das Problem. Die Folgen eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses sind für Arbeitnehmer aber trotzdem fatal.
Fehlerhafte Arbeitszeugnisse sind Anlässe für Rechtsstreitigkeiten
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sind Arbeitszeugnisse eine komplexe Angelegenheit, bei der professionelle Hilfe nicht gescheut werden sollte. So können Sie sich nicht nur viel Arbeit, sondern auch einigen Ärger ersparen. Immerhin sind fehlerhafte Arbeitszeugnisse Studien zufolge immer wieder Anlässe für Rechtsstreitigkeiten.
Wer hat auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses Anspruch?
Jeder Arbeitnehmer hat auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses Anspruch. Geregelt ist dies in § 109 GewO. Ein Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses haben zudem auch alle Personen, die arbeitnehmerähnlich arbeiten und aufgrund dieser so genannten Abhängigkeitsstellung darauf angewiesen sind, eine Beurteilung zu erhalten. In diesem Fall greift § 630 Satz 1 BGB.
Der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gilt zudem für Auszubildende, Regelungen dazu finden sich in § 16 BBiG. Für Leiharbeiter erfolgt die Ausstellung eines Dienstzeugnisses nur durch den verleihenden Arbeitgeber. Lediglich Selbständige haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, da sie weisungsfrei arbeiten. Als Referenz können Selbständige und Freiberufler aber um ein Empfehlungsschreiben ihrer Kunden bitten.
Arbeitszeugnis nur auf Verlangen
Von wem können Sie ein Arbeitszeugnis erstellen lassen?
Zunächst können Sie das Arbeitszeugnis natürlich selbst erstellen. Allerdings sind die Fallstricke groß und so gehen viele Unternehmen dazu über, die Erstellung an einen anderen Dienstleister auszulagern. Schließlich gibt es einiges bei einem Arbeitszeugnis zu beachten, ein ehemaliger Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nicht öffentlich schlecht machen.
Grundsätzlich gilt natürlich: ein Arbeitszeugnis muss immer der Wahrheit entsprechen. Dennoch ist es wichtig, auf bestimmte Formulierungen zu achten. Diese sollen positiv klingen, können potenzielle Arbeitgeber aber auch warnen. Es gibt natürlich einige Möglichkeiten, ein Arbeitszeugnis nicht selbst erstellen zu müssen. Jedoch ist nicht jede wirklich gut. Das ExpertenTest Team hat in seinem Test etwas genauer geprüft, welche Variante für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses sinnvoller ist.
Zeugnisgeneratoren und Muster-Zeugnisse – Kostenlos, aber mit Risiken verbunden
Wie der Test zu Arbeitszeugnissen zeigt, ist deren Erstellung eine wirklich komplexe und nicht unbedingt einfache Aufgabe. Sie müssen einiges dabei beachten, vor allem wenn es um die Formulierungen geht. Im Internet finden Sie zahlreiche kostenlose Musterzeugnisse oder auch Zeugnisgeneratoren, die ihnen die Arbeit erleichtern sollen. Sie erscheinen zunächst als vielversprechende Alternative zum selbst schreiben.
Einige Anbieter werben dem Vergleich zufolge sogar damit, dass Sie bereits nach fünf Minuten ein fertiges Arbeitszeugnis erhalten. Auf den ersten Blick wirkt es vielleicht so, aber weder kostenlose Vorlagen und Muster noch Zeugnisgeneratoren sind der richtige Weg, wenn es um die Erstellung eines rechtssicheren Arbeitszeugnisses für Ihren Arbeitnehmer geht. Einziger Vorteil ist vermutlich, dass Sie dafür kein Geld ausgeben müssen. Ansonsten gehen damit jedoch einige Risiken einher.
Personalchefs erkennen generierte Zeugnisse
In den meisten Fällen erkennen Personalchefs auf den ersten Blick, ob es sich um ein individuell erstelltes oder durch einen Generator angefertigtes Arbeitszeugnis handelt. Das macht zunächst den Eindruck, dass der Bewerber dem ehemaligen Arbeitgeber nicht wirklich wichtig war, um ein professionelles und auch persönliches Arbeitszeugnis zu erstellen.
Andererseits wirft es nicht unbedingt ein gutes Licht auf das Unternehmen. Hinzu kommt, dass ein solches Zeugnis auch Gegenstand einer Rechtsstreitigkeit vor Gericht werden kann. Zunächst mag es eine einfache und kostengünstige Lösung sein, im Ergebnis ist es aber mit mehr Aufwand und vielleicht auch Ärger und Kosten verbunden.
Generatoren sind kein Garant für rechtssichere Arbeitszeugnisse
Grundsätzlich sind Zeugnisgeneratoren kein Garant dafür, dass Sie Ihrem Mitarbeiter auch ein wirklich rechtssicheres Zeugnis ausstellen. Ein Arbeitszeugnis muss allen rechtlichen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht werden. Mitunter sind viele Vorlagen und Generatoren auch veraltet, sie berücksichtigen weder die aktuelle Rechtsprechung noch die Gesetzeslage.
Arbeitszeugnis von Experten erstellen lassen – Gehen Sie auf Nummer sicher
Das Schreiben eines Arbeitszeugnisses sollte nicht zwischen Tür und Angel erfolgen. Es ist dafür Fachwissen über Struktur und Inhalt sowie in Bezug auf den Tonfall notwendig. Natürlich muss im Arbeitszeugnis auch auf die genauen Aufgaben und Tätigkeiten sowie auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des Mitarbeiters eingegangen werden.
Viele Arbeitgeber überlassen das Schreiben des Zeugnisses dem Arbeitnehmer selbst. Doch das ExpertenTesten Team rät dazu, dies nicht zu tun. Denn auch der Arbeitnehmer hat nicht zwangsläufig das notwendige Know-How dafür, sein eigenes Arbeitszeugnis zu schreiben. Schnell passieren Fehler und er rückt sich selbst in ein schlechtes Licht.
Arbeitszeugnisse können Sie von speziellen Dienstleistern schreiben lassen. Inzwischen gibt es einige Unternehmen, die sich auf die Erstellung von Arbeitszeugnissen spezialisiert haben. Auch Anwälte sind in der Regel geeignete Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung eines rechtssicheren Arbeitszeugnisses geht. Natürlich Kosten diese Dienstleistungen etwas, Sie können sich jedoch sicher sein, dass Sie sich Ärger mit dem Mitarbeiter und damit verbundene Kosten ersparen.
Diese Arten von Arbeitszeugnissen gibt es
Als Arbeitgeber sollten Sie wissen, dass es eine Unterscheidung in
- einfaches und
- qualifiziertes
Arbeitszeugnis gibt. Während das einfache Arbeitszeugnis nur persönliche Daten sowie Dauer und Art der Tätigkeit festhält, sind im qualifizierten Zeugnis deutlich mehr Informationen zu finden. Bestenfalls stellen Sie Ihrem Mitarbeiter ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, dies muss er aber verlangen.
Das einfache Arbeitszeugnis
Im einfachen Arbeitszeugnis sind lediglich Angaben zur Person des Arbeitnehmer wie
- vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Adresse
sowie Informationen zur Art und Dauer der Beschäftigung enthalten. Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 und 2 muss die Beschäftigung umfassend beschrieben werden. Bei der Dauer ist zu beachten, dass tatsächliche Unterbrechungen (z. B. Krankheiten) nicht angegeben werden dürfen.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Es ist inzwischen üblich, dass Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. In diesem sind neben den Angaben aus dem einfachen Zeugnis auch Informationen zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers enthalten. Es muss gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 auf Verlangen des Arbeitnehmers ausgestellt werden. Arbeitgeber sind nicht grundsätzlich zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verpflichtet.
- Verhaltensbeurteilung
Im Rahmen der Verhaltensbeurteilung muss der Arbeitgeber im Zeugnis beschreiben, wie das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber ihm als Arbeitgeber, gegenüber Kollegen und auch gegenüber Kunden war.
- Leistungsbeurteilung
- Generelle Anforderungen an das Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis muss grundsätzlich klar und verständlich formuliert werden und dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich eine neue Tätigkeit damit erhalten kann. Es muss also „arbeitsfördernd“ verfasst werden. Es gilt allerdings auch der Wahrheitsgrundsatz. Es wird bei der Beurteilung der Arbeitsleistung meist von einer durchschnittlichen Leistungen ausgegangen.
Das Zwischenzeugnis
In bestimmten Situationen kann auch ein so genanntes Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Dessen Erstellung erfolgt im laufenden Arbeitsverhältnis und enthält eine Beurteilung bis zum Zeitpunkt der Erstellung. Formal und auch inhaltlich gleicht es dem qualifizierten Arbeitszeugnis, es steht jedoch nicht am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses.
Ob ein Zwischenzeugnis erteilt wird, ist per Tarifvertrag geregelt oder hängt von einem bestimmten Grund ab.
Typische triftige Gründe für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses sind:
- Wechsel des Vorgesetzten
- Versetzung in eine andere Abteilung
- Abschluss einer Weiterbildung
- längere Abwesenheit des Arbeitnehmers (z. B. aufgrund von Krankheit oder Elternzeit)
- Suche nach einer neuen Anstellung (ohne bereits erfolgte Kündigung)
Zwischenzeugnisse können auch bei lang andauernden Arbeitsverhältnissen erstellt werden, um später eine Grundlage für ein Abschlusszeugnis in der Hand zu haben. Möchte ein Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis, dann haben Sie als Arbeitgeber das Recht, den Grund dafür zu erfahren. Denn nicht immer ist ein Zwischenzeugnis „sinnvoll„.
Der richtige Zeitpunkt für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses
Erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht gemäß § 109 GewO und § 630 BGB der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dies ist spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist der Fall.
Als Arbeitgeber müssen Sie sich deshalb darauf einstellen, dass der ehemalige Arbeitgeber auch noch später ein Arbeitszeugnis verlangen kann. Die Schwierigkeit besteht darin, dass Sie dann vielleicht keine Erinnerungen mehr an den Arbeitnehmer haben.
Das gehört in ein Arbeitszeugnis
Experten kennen die drei Grundsätze, die für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses beachtet werden müssen.
- Das Zeugnis muss wohlwollend sein.
- Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen.
- Das Zeugnis muss vollständig formuliert werden.
Offensichtlich negative Bewertungen dürfen Sie als Arbeitgeber nicht im Arbeitszeugnis nennen. Allerdings geht die Wahrheitspflicht vor der Wohlwollenspflicht, lügen dürfen Sie als Arbeitgeber also nicht und auch grobes Fehlverhalten dürfen Sie nicht verschweigen. Sofern Sie sich nicht an die Wahrheitspflicht halten, könnte Ihnen vom potenziellen neuen Arbeitgeber sogar eine Schadenersatzklage drohen. Dem Test des ExpertenTesten Teams zufolge können Sie dies umgehen, indem Sie das Schreiben von Arbeitszeugnissen einem Fachmann überlassen.
Standard-Aufbau eines Arbeitszeugnisses sollte eingehalten werden
Inzwischen gibt es für Arbeitszeugnisse einen standardisierten Aufbau, der bestenfalls auch eingehalten wird. Lassen Sie deshalb das Arbeitszeugnis für Ihren Mitarbeiter von einem Experten erstellen, denn eine abweichende Struktur kann unter Umständen auch eine Abwertung des Arbeitnehmers bedeuten – auch wenn dies vielleicht gar nicht gewollt ist.
Auch macht es einen schlechten Eindruck von Ihnen als Unternehmer, wenn der Aufbau deutlich vom Standard abweicht – meist lässt dies auf wenig Fachwissen schließen.
Ein Experte erstellt das Arbeitszeugnis standardmäßig mit folgenden Bestandteilen:
1. Überschrift und Einleitung
- Bezeichnung der Art des Zeugnisses
- Personalien des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
2. Beschreibung der Tätigkeit und der Aufgaben
- konkrete Benennung aller wesentlichen Tätigkeiten
- Angabe zu Kompetenzen und Verantwortung des Mitarbeiters
- Angaben zur hierarchischen Position im Unternehmen
- Angaben zur Entwicklung des Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens
3. Beurteilung der Leistung
- Angaben zur Arbeitsbereitschaft: Engagement, Fleiß, Einsatzbereitschaft, Pflichtbewusstsein, Zielstrebigkeit, Motivation
- Angaben zur Arbeitsbefähigung: Fachwissen, praktische Fähigkeiten, Denkvermögen, Auffassungsgabe
- Angaben zur Arbeitsweise: Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Planung, Eigenverantwortung
- Angaben zum Arbeitsvermögen: Belastbarkeit, Stressfähigkeit, Arbeitsausdauer
- Angaben zu Weiterbildungen: Umfang, Aktualität, Bildungserfolg, Nutzen, Anwendung, Eigeninitiative
- Angaben zu besonderen Fähigkeiten: Sprachkenntnisse, unternehmerisches und strategisches Denken sowie Handeln, IT-Kenntnisse, rhetorische Fähigkeiten, Kreativität, Branchenkenntnisse
- Angaben zum Arbeitserfolg: Termintreue, Zielerreichung, Produktivität, Qualität, Umsatz
- Angaben zu Führungsleistungen: Führungsstil, Zufriedenheit der untergeordneten Mitarbeiter, Art und Zahl der Mitarbeiter
- Beurteilung zur gesamten Arbeitsleistung
4. Beurteilung des Sozialverhaltens im Unternehmen
- Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen: Teamfähigkeit, Beliebtheit, Vorbildlichkeit, Wertschätzung, Anerkennung
- Soziale Kompetenzen: Ehrlichkeit, Diskretion, Kompromissbereitschaft, Integrität, Vertrauenswürdigkeit
- Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern: Kontaktfähigkeit, Auftreten, Verhandlungsstärke, Kundenorientierung, Kundenzufriedenheit
5. Beendigungsformel für das Arbeitszeugnis
- Benennung des Grundes für die Zeugnisausstellung
- Angaben zum Grund des Verlassens des Unternehmens und auf wessen Wunsch das Arbeitsverhältnis beendet wird (z. B. auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers, Beendigung zum Ablauf eines festgelegten Zeitraums, betriebsbedingte Beendigung, Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen)
- bei Zwischenzeugnisses Angabe des Grundes für die Ausstellung
6. Dankes- und Bedauernsformel
- Formel für Bedauern nur bei abschließendem Arbeitszeugnis
7. Zukunftswünsche
Ein abschließender Satz, der aus Dank, Bedauern über das Ausscheiden aus dem Unternehmen und Erfolgswünschen besteht, ist nicht zwingend. Ein Anspruch auf eine solche Formulierung besteht nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht.
Personalchefs legen ein Fehlen einer solchen Formulierungen jedoch häufig negativ aus.
8. Ort der Ausstellung sowie Datum und Unterschrift
- Name des Unterzeichnenden sowie Position und Rechtsstellung im Unternehmen
- Angabe der Geschäftsadresse sowie Telefonnummer des Unternehmens (für mögliche Rückfragen des neuen Arbeitgebers)
Die Form des Arbeitszeugnisses
Grundsätzlich sollte bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses eine gewisse Form eingehalten werden. Wenn Sie die Erstellung von Arbeitszeugnisses an externe Dienstleister auslagern, können Sie in der Regel sicher sein, dass diese Form eingehalten wird.
Das Zeugnis muss:
- mit dem PC oder maschinenschriftlich erstellt
- auf für die übliche Geschäftskorrespondenz verwendetes Papier gedruckt (alternativ weißes und qualitativ gutes Papier mit voller Firmenbezeichnung)
- außerdem müssen Sie als Arbeitgeber oder ein Vertreter (z. B. Abteilungsleiter) das Zeugnis persönlich unterzeichnen.
Bewertungen im Arbeitszeugnis – Experten haben Erfahrung bei der richtigen Formulierung
Die Aussagen, die in einem Arbeitszeugnis über einen Mitarbeiter getroffen werden, lassen sich laut Test auf das klassische Notensystem der Schule übertragen:
- Note 1 = sehr gut
- Note 2 = gut
- Note 3 = befriedigend
- Note 4 = ausreichend
- Note 5 = mangelhaft
- Note 6 = ungenügend
Dabei wird immer von „Note 3“ ausgegangen, bei der eine durchschnittliche Arbeitsleistung zugrunde liegt. Die Aufgabe eines externen Dienstleisters, der das Arbeitszeugnis fachgerecht erstellt, liegt nun in der Formulierung entsprechender Aussagen zur jeweiligen Leistung. Dabei gibt es für die Abstufung der Noten natürlich bestimmte Aussagen:
- Note 1: Er/sie konnte stets durch seine/ihre hohe Genauigkeit Zuverlässigkeit überzeugen.
- Note 2: Er/sie arbeitete stets genau und zuverlässig.
- Note 3: Er/sie war stets genau und zuverlässig.
- Note 4: Er/sie konnte sich in entscheidenden Situationen als zuverlässig erweisen.
- Note 5: Er/sie zeichnete sich in einigen Situationen durch seine/ihre Genauigkeit und Zuverlässigkeit aus.
- Note 6: Er/sie war sehr bemüht um ein genaues und zuverlässiges Arbeiten.
Vermeiden Sie mit Hilfe eines externen Fachmanns Fehler und Fallstricke im Arbeitszeugnis Ihres Mitarbeiters
Die Erstellung von Arbeitszeugnissen ist häufig mit potenziellen Fehlern und Fallstricken verbunden. Nicht jeder Fehler fällt sofort auf, geübte Augen sehen sie jedoch sofort. In der Regel handelt es sich dabei um inhaltliche Fehler.
Werden entscheidende Aussagen weg gelassen, kann das auf ein Missfallen in Bezug auf die Leistung des Arbeitnehmers hinweisen. Auch Widersprüche wie wohlwollende Formulierungen bei gleichzeitigem Weglassen von Zukunftswünschen wirken sich negativ aus. Doch nicht nur das. Mitunter kann zu viel Lob unglaubwürdig wirken, Superlative sollten bei den Formulieren immer vermieden werden.
Weiterhin gehören bestimmte Angaben nicht in ein Arbeitszeugnis. Darunter fallen folgende Angaben:
- Informationen zu Alkohol- und/oder Drogenkonsum
- Angaben zum Gesundheitszustand
- Angaben zu einer bestehenden Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit
- Informationen zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
- Informationen zur Angehörigkeit des Betriebsrates
- Angaben zum Gehalt
- Informationen zu erhaltenen Abmahnungen
- Angaben zum möglichen Verlust des Führerscheins
- Informationen zum Privatleben des Arbeitnehmers
Weiterhin sollten offensichtliche Fehler wie:
- Rechtschreib- und Grammatikfehler
- äußere Mängel (z. B. Flecken, Radierungen, Ausbesserungen des Textes, Durchstreichungen)
- Verwendung von Sonderzeichen
- Hinweise auf die Zusendung per Fax, E-Mail oder Telegramm
nicht im Arbeitszeugnis erkenntlich sein. Auch ein handschriftlich geschriebenes Arbeitszeugnis macht keinen guten Eindruck.
Was kostet es, ein Arbeitszeugnis durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen?
Die Preise für die Erstellung von Arbeitszeugnissen durch einen externen Dienstleister sind dem Vergleich des ExpertenTesten Teams zufolge sehr unterschiedlich. Während Sie auf vielen kostenlosen Portalen und bei Nutzung von Zeugnisgeneratoren in der Regel nichts bezahlen müssen, fallen bei der Beauftragung von speziellen Dienstleistern oder auch Anwälten Kosten an.
Diese sind sehr unterschiedlich häufig bieten die jeweiligen Dienstleister Arbeitszeugnisse für unterschiedliche Arbeitnehmer-Positionen vom Auszubildenden bis hin zur Führungskraft an.
Portale, die Sie bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses unterstützen
Wenn Sie auf der Suche nach einem Fachmann für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses sind, können Sie sich zunächst an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Sie können aber auch im Internet recherchieren und werden hier auf verschiedenen Portalen sicher fündig.
Das ExpertenTesten Team hat in seinem Vergleich einige Online-Portale etwas genauer betrachtet. Die hier aufgeführten Anbieter erstellen die Arbeitszeugnisse individuell nach Ihren Vorgaben, lediglich ein Anbieter stellt auch einen Zeugnisgenerator zur Verfügung.
- yourxpert.de
- arbeitszeugnisportal.de
- premium-arbeitszeugnis.de
- arbeitszeugnis.de
- jobware.de
- zeugnis-center.de
arbeitszeugnisportale.de bieten Ihnen die individuelle Erstellung eines Arbeitszeugnisses vom Experten und auch einen Zeugnisgenerator.
Der Anbieter analysiert zudem Arbeitszeugnisse, wenn Arbeitnehmer der Meinung sind, dass daran etwas falsch ist. Zudem ist eine Übersetzung von Arbeitszeugnissen in die englische Sprache sowie weitere Sprachen möglich.
Hinter arbeitszeugnis.de steht das Unternehmen „Personalmanagement Service GmbH“, welches im Jahre 2000 aus der „Projektgruppe Arbeitszeugnis“ hervorging. Diese erstellte zunächst für zahlreiche Mitarbeiter des Berliner Stromversorgers BEWAG unter Anleitung eines renommierten Zeugnisexperten die Arbeitszeugnisse. Nachdem das auf zwei Jahre ausgelegte Projekt beendet war, entschlossen sich die Mitglieder der Projektgruppe, ihr Wissen sowie ihre Erfahrungen im Bereich der Erstellung von Zeugnissen in ein eigenes Unternehmen einzubringen und gründeten die Personalmanagement Service GbR, die seit 2007 als GmbH fungiert.
Seither haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als 25.000 Arbeitszeugnisse analysiert. Der Arbeitsschwerpunkt liegt natürlich auch auf der Erstellung von Arbeitszeugnissen. Die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter trägt dazu bei, dass die Arbeitszeugnisse maßgeschneidert auf die individuelle Situation erstellt werden.
Bei jobware.de handelt es sich eigentlich um eine Jobbörse für Fach- und Führungskräfte. Über Jobware finden anspruchsvolle Unternehmen aller Branchen und Größen erstklassige Mitarbeiter.
Inzwischen beschäftigt das im Jahr 1996 gegründete etwa 200 Mitarbeiter. Jobware bietet neben seiner Kernaufgabe auch Muster und Vorlagen für die Erstellung von Arbeitszeugnissen auf seiner Internetseite an. Diese können Sie als PDF-Datei kostenlos herunterladen.
Arbeitszeugnis-Anbieter im Test
Die Auslagerung der Erstellung von Arbeitszeugnissen an einen Fremddienstleister ist immer individuell vom Unternehmen abhängig. Eingehende Tests gibt es zu den Anbietern nicht, dennoch finden Sie meist bei den Anbietern selbst Hinweise zur Kundenzufriedenheit.
Wenn Sie nun einen Vergleich zu verschiedenen Anbietern durchführen, indem Sie sich die Leistungen genauer anschauen, werden Sie auf den jeweiligen Internetseiten sicherlich fündig, wenn es um Kundenmeinungen geht. Natürlich sind diese immer sehr individuell, lassen aber einen ersten Eindruck zu.
Arbeitszeugnisse im Test von Stiftung von Warentest
Zwar befasste sich Stiftung Warentest bislang nicht mit Dienstleistern, welche Arbeitszeugnisse erstellen, mit Thema Arbeitszeugnis selbst aber schon. So zeigte sich im Test, dass über 80 Prozent aller Arbeitszeugnisse die Noten „sehr gut“ und „gut“ aufweisen.
Arbeitgeber müssen sich im Übrigen darauf einstellen, dass unzulässige Formulierungen im Zeugnis vor Gericht angefochten werden können, sofern der Arbeitnehmer diese entschlüsseln kann. Dafür bieten sich entsprechende Beratungsseiten im Internet an (z. B. Arbeitnehmerkammer.de). Um diese Probleme zu vermeiden, rät auch Stiftung Warentest dazu, sich von einem professionellen Zeugnisberater bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses unterstützen zu lassen.
Wissenswertes rund um das Arbeitszeugnis
Die Geschichte des Zeugnisses
Schon in der Frühen Neuzeit gab es im Handwerk sowie im Gesindewesen Arbeitszeugnisse. So wurden bereits im Jahr 1530 „Atteste für ordnungsgemäßes Ausscheiden“ eingeführt.
Zu dieser Zeit war es die Regel, dass ein Knecht nur von einem Dienstherrn aufgenommen werden durfte, wenn er auch ein Zeugnis vorweisen konnte. In diesem musste stehen, dass der Knecht auf ehrliche Weist und außerdem mit Zustimmung des letzten Dienstherrn gegangen ist. Es drohten Geldstrafen, wenn Dienstboten ohne Zeugnis beschäftigt wurden. Im Jahr 1846 wurde dann in Preußen das „Gesinde-Dienstbuch“ eingeführt, in dem folgendes nachzulesen war:
Vor Dienstantritt muss dieses Gesindebuch bei der örtlichen Polizei vorgelegt werden. Bei einem schlechten Zeugnis war es möglich, nach zwei Jahren ein neues Gesindebuch bei der Polizei zu beantragen, sofern ein Nachweis über die tadellose Führung in den vergangenen zwei Jahren erfolgen konnte. „Tugendhaft“ galten seinerzeit Fleiß, Treue, Gehorsam, Ehrlichkeit sowie sittliches Betragen.
Rechtliche Aspekte zum Arbeitszeugnis
Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses in Deutschland
Aus dem Gesetz sowie aus Tarifverträgen ergibt sich in Deutschland der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Seit dem 1. Januar 2003 ist § 109 GewO gelten für alle Arbeitnehmer. Für übrige Arbeitnehmer sowie Dienstverpflichtete kommt § 630 BGB zum Tragen.
In § 109 GewO steht sinngemäß:
(1) Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, welches mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten muss. Auf Verlangen muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Informationen zu Leistung und Verhalten ausstellen.
(2) Die Formulierungen im Arbeitszeugnis müssen klar und verständlich sein. Es dürfen weder Merkmale noch Formulierungen enthalten sein, die andere Aussagen zum Arbeitnehmer treffen können.
(3) Das Arbeitszeugnis darf nicht in elektronischer Form erteilt werden.
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben alle Arbeitnehmer einschließlich leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG, Teilzeitkräfte, Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen, Aushilfen, Praktikanten sowie Zivildienstleistende. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für Auszubildende ist in § 16 Abs. 1 BBiG geregelt. Gemäß § 85 Bundesbeamtengesetz und Regelungen in den Landesbeamtengesetzen haben auch Beamte Anspruch auf ein Dienstzeugnis.
Anspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses in Österreich
Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses in Österreich ergibt sich aus § 1163 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). In § 39 Angestelltengesetz (AngG) ist der Anspruch für Angestellte geregelt.
In Österreich besteht jederzeit ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, auch während des Arbeitsverhältnisses können Arbeitnehmer – auf eigene Kosten – ohne Angabe von Gründen ein Zwischenzeugnis verlangen. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, dann sind die Kosten für die Erstellung des Zeugnisses vom Arbeitgeber zu tragen. Auch in Österreich muss der Arbeitnehmer um die Ausstellung ersuchen.
Anspruch auf Arbeitszeugnis in der Schweiz
In der Schweiz besteht für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, in welchem eine Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten festgehalten wird. Geregelt ist dieser Anspruch in Artikel 330a Schweizerisches Obligationenrecht (OR).
Formvorschriften für das Arbeitszeugnis
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis von einem externen Dienstleister erstellen lassen, achten Sie darauf, dass gewisse Formvorschriften eingehalten wurden. Zwar sind Sie als Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis in einer bestimmten Form zu erstellen, dennoch kann Ihr Arbeitnehmer die Einhaltung gewisser Formen erwarten.
So kann der Arbeitnehmer verlangen, dass das Zeugnis auf Geschäftspapier geschrieben wird. Und zwar ordentlich und sauber im DIN-A4-Format mit Schreibmaschine oder PC. Ein handschriftlich verfasstes Zeugnis muss der Arbeitnehmer nicht akzeptieren. Finden sich im Zeugnis Rechtschreib- und Grammatikfehler, kann er entsprechend eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 182/92) eine Berichtigung verlangen. Bei der Wortwahl und der Satzstellung gilt grundsätzlich freie Wahl für den Aussteller des Arbeitszeugnisses.
Das Arbeitszeugnis darf zum Zwecke der Zustellung zwei Mal gefaltet werden, damit es in einem üblichen Briefumschlag versandt werden kann. Einzige Voraussetzung ist die Kopierfähigkeit des Orginalzeugnisses. Die Knicke dürfen sich auf der Kopie nicht abzeichnen (z. B. durch Schwärzungen). Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. September 1999 (9 AZR 893/98). Es ist deshalb durchaus empfehlenswert, das Arbeitszeugnis entweder persönlich zu überreichen oder in einem A4-Umschlag zu versenden.
So gehen Sie vor, wenn Sie ein Arbeitszeugnis von einem externen Dienstleister erstellen lassen wollen
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses durch einen externen Dienstleister ist nicht schwer. Auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters werden Sie in der Regel Schritt für Schritt durch den Bestellvorgang geführt, der sich meist wie folgt gestaltet:
- Ausfüllen des Informationsbogens und Hochladen von Bewertungsunterlagen (z. B. Zwischenzeugnisse, Lebenslauf)
- Auswahl der Zahlungsmodalität (z. B. Lastschrift, Sofortüberweisung, Vorkasse, Kreditkarte)
- Sichtung der Unterlagen durch den Dienstleister
- Erstellung des Arbeitszeugnisses und Zusendung
- bei Bedarf: Nachbesserung/ Überarbeitung
FAQ – Fragen und Antworten rund um das Thema Arbeitszeugnis
Warum sollte das Arbeitszeugnis von einem Anwalt erstellt werden?
Bei der Auswahl und Entscheidung zur Einstellung neuer Arbeitnehmer spielt das Arbeitszeugnis eine wichtige Rolle. Sind Sie als Arbeitgeber in Bezug auf die richtigen Formulierungen unsicher und möchten Ihrem Mitarbeiter ein einwandfreies und vor allem rechtssicheres Zeugnis ausstellen, sollten Sie die Hilfe eines Anwalts oder anderen erfahrenen Spezialisten in Anspruch nehmen.
So gehen Sie sicher, nicht vor Gericht zu landen, weil der Arbeitnehmer aufgrund nachteiliger Formulierungen Schadenersatzklage erhebt.
Welche Vorteile hat die individuelle Erstellung eines Arbeitszeugnisses gegenüber einem Zeugnis-Generator?
Das Resultat von durch Zeugnis-Generatoren erstellten Arbeitszeugnissen ist meist nur eine Aneinanderreihung von standardisierten Textbausteinen. Das Zeugnis, welches Sie für Ihren Arbeitnehmer erstellen, wirkt unpersönlich und wie „von der Stange“.
Steht dem Arbeitnehmer auch nach einer kurzen Beschäftigungsdauer ein Arbeitszeugnis zu?
Ein Arbeitszeugnis müssen Sie auf Verlangen unabhängig von der Beschäftigungsdauer ausstellen. Natürlich ist die Beurteilung angesichts der Kürze meist nur in einem begrenzten Rahmen möglich.
Muss ich einem Auszubildenden auch unaufgefordert ein Zeugnis ausstellen?
Anders als bei einem Arbeitszeugnis muss das Ausbildungszeugnis auch ohne ausdrückliches Verlangen erstellt werden.
Muss ich meinem Mitarbeiter das Arbeitszeugnis per Post zusenden?
Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber oder ein Vertreter (z. B. Abteilungsleiter) das Zeugnis persönlich unterzeichnen. Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine so genannte Holschuld. Lediglich bei Unzumutbarkeit (z. B. aufgrund großer Entfernung) müssen Sie dem Mitarbeiter das Zeugnis zuschicken.
Was passiert, wenn ich kein Arbeitszeugnis ausstelle?
Arbeitnehmer haben auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses einen rechtlichen Anspruch. Stellen Sie das Zeugnis nicht aus und reagieren auch nicht auf eine Mahnung des Arbeitnehmers, kann dieser die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitsgericht einklagen.
Kann ich ein von meinem Mitarbeiter selbst erstelltes Zeugnis bedenkenlos unterschreiben?
Haben Sie Ihren Mitarbeiter sein Zeugnis selbst schreiben lassen, sollten Sie es nicht bedenkenlos unterschreiben. Das Zeugnis muss zunächst natürlich der Wahrheit entsprechen, was Sie auch selbst überprüfen können.
Ich benötige Beratung zum Arbeitszeugnis. Wer ist der richtige Ansprechpartner in rechtlichen Fragen?
Zahlreiche Anbieter bieten Ihnen die Erstellung von Arbeitszeugnissen an und beraten Sie dahingehend auch. Benötigen Sie jedoch eine rechtliche Beratung, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.
Ich benötige ein Arbeitszeugnis in einer Fremdsprache. Gibt es dafür Anbieter?
Sie beschäftigen Arbeitnehmer unterschiedlicher Nationalitäten und benötigen ein Arbeitszeugnis in der jeweiligen Sprache? Das ist für die meisten externen Dienstleister kein Problem.
Dürfen im Arbeitszeugnis auffällige Zeichen auftauchen?
In einem Arbeitszeugnis dürfen keine Streichungen, Ausbesserungen oder „Verschönerungen“ wie Kursiv- oder Fettschrift oder auch Unterstreichungen zu finden sein. Lediglich die Überschrift „Zeugnis“ dürfen Sie in Fettschrift schreiben. Andere Hervorhebungen (z. B. auch Ausrufe- und Fragezeichen) sind unzulässig.
Weiterführende Links:
- http://www.vibelle.de/deine-rechte/arbeits-und-ruhezeit/4763-was-ist-ein-arbeitszeugnis
- https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis
- https://www.absolventa.de/karriereguide/zeugnistypen/arbeitszeugnis
- https://www.studieren-im-netz.org/nach-dem-studium/berufseinstieg/arbeitszeugnis
- https://www.monster.de/karriereberatung/artikel/arbeitszeugnis
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