BGH-Urteil zum Datenklau bei Facebook
Hier erfahrt ihr, ob euch Schadenersatz zusteht!
Das hat es SO noch nie gegeben!
Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem Grundsatzurteil die Rechte von Facebook-Usern. Konkret geht es um einen Fall von Datendiebstahl. Hier erfahrt ihr, ob euch Schadenersatz zusteht.
BGH spricht Grundsatzurteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich für die Rechte von Facebooknutzern eingesetzt: In einem Verfahren um Datenklau hat das Gericht gegen den US-Konzern entschieden und damit Leitlinien für Tausende Verfahren an deutschen Gerichten vorgegeben. Es ging um die Frage, wann Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihre Daten gestohlen werden – und wie sie es beweisen müssen. Hintergrund ist ein Fall aus dem Jahr 2021, bei dem die Daten von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Usern mittels dem sogenannten Scraping gestohlen wurden. Der Fall sorgte weltweit für Aufsehen.
Was ist Scraping?
Scraping (auf Deutsch etwas „schürfen“) bezeichnet das systematische Sammeln und Speichern von Daten auf Internetseiten. Ein Beispiel für legales Scraping ist der Mechanismus, der hinter Suchmaschinen steckt. Werden aber automatisierte Prozesse genutzt, um User-Daten auf Social-Media-Plattformen auszulesen, ist Scraping ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Genau das war 2021 mit den Daten von Facebooknutzern passiert.
Darum ging es im BGH-Verfahren
Datendiebe hatten eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausgenutzt und so Informationen von rund 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern abgegriffen. Diese wurden im April 2021 im Darknet verbreitet. Dazu nutzten sie laut BGH die Facebook-Funktion, User mit ihrer Telefonnummer zu finden. Die unbekannten Täter arbeiteten mit willkürlich generierten Telefonnummern und landeten so Treffer. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der jeweiligen Telefonnummer verknüpft.
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Was hat der BGH entschieden?
Schon der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten kann dem Urteil zufolge ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung sein und Schadenersatzansprüche rechtfertigen. Betroffene müssen nachweisen, dass sie Opfer eines Datendiebstahls geworden sind, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Sie müssen aber nicht nachweisen, dass sie negative Folgen durch den Datenklau hatten oder es zum Missbrauch ihrer Daten gekommen ist.
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Wie viel Schadenersatz steht Facebooknutzern zu?
Ob und wie viel Schadenersatz einem einzelnen User zusteht, müssen die Gerichte im Einzelfall klären. Sind User tatsächlich von einem Datenklau betroffen, können sie nach dem BGH-Urteil Schadenersatz bekommen. Geht es nur um den bloßen Kontrollverlust über die Daten, hält der Senat 100 Euro für angemessen. Kommen psychische Probleme hinzu, könnte die Summe steigen steigen.
Der eher niedrige Betrag nehme den von einigen Kanzleien angekündigten Massenklagen ein wenig den Wind aus den Segeln, sagt Hauke Hansen von der Wirtschaftskanzlei FPS. Die beklagten Unternehmen müssten wiederum beweisen, dass ihre Schutzmaßnahmen angemessen waren. „Gelingt ein solcher Beweis, liegt kein Datenschutzverstoß vor, und die Klage wäre abzuweisen“, erklärt Hansen.
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Woher weiß man, ob die eigenen Daten betroffen sind?
Eine Möglichkeit herauszufinden, ob man vom Datenklau betroffen ist und einen Schadenersatzanspruch hat, sei, sich einen Anwalt zu nehmen, sagt Rolf Schwartmann (Professor für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln). Ist man betroffen, „dann kann man heute noch diese Schadensersatzklage geltend machen.“ Wer nicht sofort einen Anwalt einschalten will, kann online prüfen, ob seine Daten betroffen sind. Das geht zum Beispiel mit dem Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts oder über die Website der Verbraucherzentrale.
Wie kann ich meine Daten schützen?
Die Verbraucherzentrale rät zu Datensparsamkeit. Man sollte also so wenig Daten wie möglich angeben. Mit dem Geburtsdatum lasse sich zum Beispiel leicht die Identität stehlen. Wer sein Nutzerkonto nicht mehr gebraucht, sollte es löschen. So kann man das Risiko eines Datenmissbrauchs verringern. (mit dpa)
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