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BGH (Bundesgerichtshof)

Der Bundergerichtshof (BGH) existiert seit 1950 und hat seinen Hauptsitz in Karlsruhe. Das BGH ist das oberste Gericht in Deutschland.

BGH (Bundesgerichtshof) picture alliance / dpa

BGH: Die letzte Instanz in Zivil- & Strafverfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seinen Sitz in Karlsruhe und besteht seit dem 1. Oktober 1950. Er ist auf dem Gebiet der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit das oberste Gericht in Deutschland. Infolge dessen ist er auch die letzte Instanz in Zivil- wie auch in Strafverfahren.

Der Bundesgerichtshof entscheidet vorrangig über die Revision von Urteilen, die an Oberlandesgerichten und Landesgerichten ausgesprochen wurden. Dabei erhebt er keine neuen Beweise, sondern trifft lediglich eine Entscheidung darüber, ob das betreffende Urteil auf der Grundlage von Rechtsfehlern ergangen ist oder nicht.

Für welche Bereiche ist der BGH zuständig?

Der BGH ist mit seiner Rechtsprechung zudem für die Fortbildung des Rechts zuständig. Zudem gehört er gemeinsam mit dem Bundesfinanzhof, dem Bundessozialgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesarbeitsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen. Allerdings sollte hierbei berücksichtigt werden, dass der BGH kein eigenes Verfassungsorgan darstellt wie das beispielsweise beim Bundesverfassungsgericht der Fall ist.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Weiterhin ist er eine Behörde, die dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstellt ist. Dabei unterliegt er der allgemeinen Dienstaufsicht dieses Ministeriums. In seiner Tätigkeit und Funktion als Gericht ist der Bundesgerichtshof allerdings keiner Aufsicht unterstellbar und unterstellt, was mit dem sogenannten Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit begründet wird. Die Richter des BGH verteilen sich übrigens auf mehrere Senate. Dazu gehören zwölf Zivilsenate, fünf Strafsenate und acht Spezialsenate.

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