Bundesgericht gibt Revision stattSabrina P. (†24) mit Ladekabel erdrosselt - war es doch Mord?

Der Fall Sabrina P. wird neu verhandelt!
Der Mann, der sie umbrachte, wurde wegen Totschlags verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof jetzt auf und entschied: der Fall geht zurück ans Landgericht Konstanz, das Sabrina P.‘s Lebensgefährten zu 13 Jahren Haft verurteilt hatte.
Fall muss neu verhandelt werden
Der seinerzeit 22-Jährige hatte P. im Januar 2023 in deren Wohnung in Stockach mit einem Ladekabel erdrosselt. Das gemeinsame Kind der beiden, ein Säugling, schlief, als es zum Streit zwischen dem Paar kam. Sie soll dem Mann Unaufmerksamkeit und Affären mit anderen Frauen vorgeworfen haben.
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Aus Wut darüber soll er die damals 24-Jährige im Wohnzimmer erst mit den Händen gewürgt und, als sie zu Boden fiel, mit dem Ladekabel erdrosselt haben. Danach soll er ihre Leiche über ein Balkongeländer in ein Gebüsch geworfen hatte. Die Leiche wurde erst Tage später gefunden.
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Landgericht hatte Mordmerkmale verneint - das hielt der Überprüfung nicht stand
Das Landgericht Konstanz hatte die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke verneint und den Mann daher wegen Totschlags verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin legten dagegen Revision ein - und der BGH gab ihnen recht.
„Die Begründung, mit der das Landgericht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe verneint hat, hält jeweils rechtlicher Überprüfung nicht stand“, heißt es in dem nun veröffentlichten Urteil. Der Fall muss an einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden. (uvo; dpa)


