Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt

Mord an Zoe (17) wird zum Teil neu verhandelt – Mutter: Schmerz so groß "wie am ersten Tag"

von Romy Schiemann und Sebastian Stöckmann

Die Entscheidung war für Zoes (†17) Familie ein Schock: Der verurteilte Mörder ihrer Tochter kam im Oktober aus der U-Haft frei, weil das Verfahren gegen ihn zu lange gedauert hatte. Am Donnerstag bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH): Lukas V. (19) ist des Mordes schuldig, Strafmaß und Sicherungsverwahrung müssen allerdings neu verhandelt werden. Für Zoes Mutter und Schwester geht der Prozessmarathon weiter – dabei wollen sie endlich in Ruhe trauern.

Schwester der ermordeten Zoe: Man kann nicht trauern

So groß "wie am ersten Tag" sei der Schmerz über den Verlust ihrer geliebten Tochter, sagt Andrea Z. im Gespräch mit RTL. "Der hat uns unser Kind genommen." Sie ist mit ihrer Tochter Vivien Z. zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe gekommen. "Wirklich trauern kann man nicht, weil das immer wieder aufgerollt wird", erzählt Vivien. "Gerade, wenn man mal zur Ruhe gekommen ist, kommt wieder was."

Anwohner findet leblose Zoe am Willersinnweiher in Ludwigshafen

Das Verbrechen am 12. März 2020 sorgt bundesweit für Entsetzen: Ein Anwohner entdeckt Zoe leblos am Willersinnweiher in Ludwigshafen. Sie kommt ins Krankenhaus und wird wiederbelebt, stirbt aber am nächsten Tag an ihren schweren Verletzungen. Über Mobilfunkdaten kommt die Polizei dem damals 17-jährigen Lukas V. auf die Spur. Zoe hat ihn im Internet kennengelernt und ein Treffen vereinbart.

Die Richter am Landgericht Frankenthal sind überzeugt, dass sich Lukas V. bei dem Treffen an Zoe verging und sie dann erwürgte. Im August 2022 wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt minderjährig war: zehn Jahre Haft wegen der Vergewaltigung und des Mordes an Zoe sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bei den Ermittlungen kam heraus, dass Lukas V. 2019 in Ludwigshafen drei minderjährige Kinder vergewaltigt haben soll. In zwei Fällen wird er schuldig gesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legen Revision gegen das Urteil ein.

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Gericht entlässt Zoes Mörder aus der U-Haft

"Der Typ ist eine Bestie", sagt Viven Z. im Oktober über Lukas V., als der zwei Monate nach der Verurteilung plötzlich freikommt. Das Urteil gegen ihn ist zu dem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig, Lukas V. hat gegen seine U-Haft Haftbeschwerde eingelegt. Und bekommt vom Oberlandesgericht Zweibrücken Recht: Die Untersuchungshaft würde schon seit 2020 und damit zu lange dauern, das Verfahren sei verzögert worden, begründet das Gericht die Freilassung.

Doch kurz darauf ist Lukas V. wieder hinter Gittern, weil er erneut eine Frau sexuell belästigt hat. "Der ist so gefährlich, der ist so uneinsichtig. Der ist nur auf sein Töten, Morden und Vergewaltigen fixiert", sagt Vivien Z. am Donnerstag.

BGH-Urteil: Teile des Falles Zoe müssen neu verhandelt werden

Das Frankenthaler Urteil gegen Lukas V. wegen Mordes an Zoe und des Kindesmissbrauchs ist für den BGH unstrittig. Doch Teile des Falles müssen neu verhandelt werden: Es geht dann um den Vorwurf der Vergewaltigung des dritten Kindes 2019 sowie eine mögliche Sicherungsverwahrung wegen des Mordes an Zoe.

Vivien hofft, dass das Gericht "wirklich etwas tut, um auch die anderen Kinder zu schützen": Käme Lukas V. in Sicherungsverwahrung, hätte Zoes Tod etwas bewirkt. "Wir sind einfach nur froh, wenn der Prozess jetzt mal zu Ende ist, das haben wir und Zoe auch verdient", sagt die Schwester der Getöteten. Vivien und ihre Mutter wünschen sich vor allem eines: dass Zoe endlich in Frieden ruhen kann.