Prozess ist ein anderer Begriff für Gerichtsverfahren, mit dem ein Sachverhalt auf seine Rechtsfolgen überprüft wird. Gemäß Art. 103 Grundgesetz hat jeder einen Anspruch auf rechtliches Gehör in eigener Sache. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgebiete mit jeweils eigenen Reglementierungen hat der Gesetzgeber unterschiedliche Verfahrensarten geschaffen. Die meisten Prozesse finden im Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht statt.
Wie wird ein Prozess durchgeführt?
Für zivilrechtliche Streitigkeiten findet das Zivilprozessrecht Anwendung, Verfahren im Strafrecht werden entsprechend dem Strafprozessrecht durchgeführt. Prozesse im Arbeitsrecht sind nach dem Arbeitsprozessrecht durchzuführen. Alternativ zum Prozess gibt es die Möglichkeit, zivilrechtliche Streitigkeiten in einem Güte- oder Schiedsverfahren beizulegen. Als letztes Mittel bleibt immer das Gerichtsverfahren. Lässt sich während des Verfahrens jedoch ein Kompromiss erkennen, haben die Prozessbeteiligten die Möglichkeit, den Prozess durch einen außergerichtlichen Vergleich anstatt mit einem Urteil zu beenden. Diese Möglichkeit besteht auch bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht. Ein Strafverfahren endet immer mit einem Urteil, das den Angeklagten entweder freispricht oder zu einer Geld- beziehungsweise Freiheitsstrafe verurteilt.
Lohnt sich ein Prozess oder nicht?
In zivilrechtlichen Angelegenheiten müssen sich die Beteiligten gut überlegen, ob es sich lohnt, einen Prozess anzustrengen. Wie die Entscheidung ausfällt, hängt davon ab, wie gut die Aussichten sind, die eigenen Ansprüche gegen den Klagegegner durchzusetzen. Zivilverfahren können sich über mehrere Instanzen hinziehen und entsprechend hohe finanzielle Kosten verursachen. Dasselbe Risiko besteht bei Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können den Prozess verlieren. Die meisten Prozesse vor dem Arbeitsgericht enden mit einem Vergleich.
Ein Strafprozess entscheidet über Schuld oder Unschuld
Wer Opfer einer Straftat wird, hat dagegen keine finanziellen Ausgaben zu befürchten, da jeder ein Recht auf die Ahndung der Straftat und die entsprechende Verurteilung des Täters hat. Bei schweren Straftaten wie Tötungsdelikten muss die zuständige Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden. Alle weiteren Straftaten werden auf Anzeige hin verfolgt. Im Strafprozess wird ermittelt, ob der Beschuldigte tatsächlich der Täter ist. Wird dem Täter die zur Last gelegte Straftat eindeutig nachgewiesen, erfolgt eine Verurteilung innerhalb des im Strafgesetzbuch festgelegten Strafrahmens. Stellt sich während des Prozesses die Unschuld des vermeintlichen Täters heraus, wird das Strafverfahren eingestellt.