Prozess gegen Axt-RandaliererNeil K. vergewaltigte Ex-Freundin und ihre Großmutter
Ex-Freundin flüchtet ins Frauenhaus!
Zwischen dem 4. und 7. Juni dieses Jahres soll Neil K. insgesamt fünf Straftaten begannen haben. Das wohl grausamste: Er soll in diesem Zeitraum unter anderem seine Ex-Freundin und sogar deren Großmutter vergewaltigt haben. Jetzt muss er sich dafür vor dem Landgericht Hannover verantworten.
Wegen häuslicher Gewalt gesucht
Als die Staatsanwältin am Mittwochnachmittag die Anklage verliest, wird der ganze Abgrund des Prozesses deutlich. K. wird unter anderem vorgeworfen, im Juni dieses Jahres an zwei Tagen erst seine Ex-Freundin und dann deren Großmutter vergewaltigt zu haben. Dabei wirkt der 34-Jährige aufgebracht, lässt seine Notizen fallen. „Dem Richter antwortet er schnell und knapp. Dem ersten Zeugen fällt er ins Wort und wird vom Richter zurechtgewiesen”, schildert RTL-Reporterin Anne Korff.

Doch damit nicht genug. Mit einem brennenden Auto fährt der Angeklagte am 7. Juni auf das Gelände einer Tankstelle. Zuvor soll er dort Benzin auf die Rücksitzbänke geschüttet haben. Anschließend habe er vor Ort aus Flaschen und Grillanzünder Molotowcocktails hergestellt, um den Brand zu vergrößern.
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Oberkörperfrei und mit einer brennenden Zigarette in der Hand stürmt er den Verkaufsraum und bedroht dort Kunden und Mitarbeiter mit einer Axt. „Ein Mitarbeiter der Tankstelle konnte einen Notknopf drücken, sodass dann kein weiteres Benzin und Gasgemisch ausgetreten ist”, erklärt Vanessa Riedel vom Landgericht Hannover im Gespräch mit RTL. Ein Großaufgebot der Polizei kann ihn schließlich mit einem Taser außer Gefecht setzen und festnehmen.
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Alkoholmissbrauch und psychische Probleme
Wie sich anschließend herausstellt, sucht die Polizei bereits seit Tagen nach dem Mann. Der 34-Jährige war auf der Flucht, nachdem seine Lebensgefährtin ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt hatte. Wie nun während des Prozesses deutlich wird, soll das Leben von Neil K. von langjährigem Alkoholmissbrauch sowie psychischen Problemen durch die Trennung von seiner Freundin geprägt gewesen sein. Einem Zeugen zufolge, habe er ihr vor der mutmaßlichen Tat gesagt, dass er nicht mehr leben wolle.
Seine psychische Erkrankung könnte daher laut Gericht zu einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen. „Hintergrund ist eine langjährig bestehende, bipolare Störung, mit einer Impulskontrollstörung des Angeklagten, die dazu führen könnte oder aufgrund derer er möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig gewesen ist”, sagt Vanessa Riedel im RTL-Interview. Sollte er jedoch verurteilt werden, droht ihm eine langjährige Haftstrafe.
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Hier findet ihr Hilfe in schwierigen Situationen: Solltest du selbst von Suizidgedanken betroffen sein, such dir bitte umgehend Hilfe. Versuch, mit anderen Menschen darüber zu sprechen! Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, anonym mit anderen Menschen über deine Gedanken zu sprechen. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich. Wenn du schnell Hilfe brauchst, dann findest du unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 Menschen, die dir Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, Landgericht Hannover






























































