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Polizei

Die Polizei ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Sie gehört zur Exekutive des Staates.

Polizei picture alliance / Frank May

Die Polizei ist als Exekutive eine der drei Gewalten eines Staates. Ihre Aufgabe ist es, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Die Polizei verfolgt Straftaten, regelt den Verkehr und hält die rechtliche Ordnung aufrecht. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland wird zwischen Landes- und Bundespolizei unterschieden.

Der oberste Dienstherr der Bundespolizei ist der Bundesinnenminister. Die Bundespolizei ist für den Schutz der deutschen Außengrenzen, Bahnhöfe und Flughäfen zuständig. Bei Bedarf werden die Beamten auch zur Absicherung von Großereignissen (zum Beispiel Fußballspielen) eingesetzt.

Jedes Bundesland unterhält eine Landespolizei. Ihr oberster Dienstherr ist der Landesinnenminister. Die Landespolizei ist in Kreis- und Stadtbehörden gegliedert. Neben den uniformierten Einsatzkräften gibt es die zivile Kriminalpolizei. Sie ermittelt bei größeren Straftaten (beispielsweise bei Einbrüchen, Sexualdelikten, Raub, Mord oder organisierter Kriminalität) und gliedert sich in Abteilungen sowie Dezernate. Das Landeskriminalamt ist die übergeordnete Behörde. Auf Bundesebene erfüllt das Bundeskriminalamt länderübergreifende Aufgaben. Ebenfalls zur Kriminalpolizei gehört die Kriminaltechnik. Sie wertet Spuren aus und ist dabei behilflich, Straftäter anhand wissenschaftlicher Methoden zu überführen.

Spezialeinheiten der Polizei werden zur Terrorbekämpfung, zur Befreiung von Geiseln oder bei besonderen Verhaftungen eingesetzt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Polizei in Ausnahmefällen zur Gewaltanwendung ermächtigt. Des Weiteren darf die Polizei bei Verdächtigen erkennungsdienstliche Maßnahmen durchführen, um ihre Identität festzustellen und Verbindungen zu Verbrechen zu beweisen.

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