Gericht
Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative). In Deutschland gibt es Bundesgerichte und Gerichte der Länder.

Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung und damit Teil der Judikative. Recht sprechende Institutionen gibt es seit den Anfängen der Zivilisation. In absoluten Monarchien wurde die Aufgabe eines Gerichts noch vom Monarchen selbst übernommen. Mit der Einführung des Prinzips der Gewaltenteilung, welches grundlegend für alle modernen Staaten der westlichen Welt ist, wurde die Aufgabe der Rechtsprechung von den Regierungen unabhängigen, frei entscheidenden Institutionen zugesprochen.
Seine Entscheidungen trifft ein Gericht durch Spruchkörper. Hiermit wird nicht das Gericht als Behörde bezeichnet, sondern das Organ beziehungsweise das Komitee, welches einen Rechtsstreit entscheidet. Ein Spruchkörper kann unterschiedlich besetzt sein. Er kann aus einem einzelnen Richter, mehreren Richtern oder Richtern und Schöffen bestehen. Schöffen sind juristische Laien, die als ehrenamtliche Richter berufen werden.
In Deutschland gibt es die Gerichte der Länder – zum Beispiel Amts-, Land- und Oberlandesgerichte – und die des Bundes. Die Bundesgerichte haben die Aufgabe, die Rechtsanwendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu vereinheitlichen. Sie können deshalb die Entscheidungen der ihnen untergeordneten Landgerichte überprüfen und aufheben. Die obersten Gerichte des Bundes sind der Bundesgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. Zudem existiert mit dem Bundesverfassungsgericht ein Gericht, das sich ausschließlich mit Fragen des Grundgesetzes auseinandersetzt. Verletzt eine Entscheidung der Bundesgerichte ein im Grundgesetz garantiertes Recht, kann die Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und korrigiert werden.
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