Selfie, Weihnachtsmann und PünktlichkeitVerrückter geht nicht! Die sechs skurrilsten Kündigungsgründe

Eine Kündigungsschutzklage läuft nach einem bestimmten Muster ab - unabhängig davon, ob Betroffene in Elternzeit sind oder nicht.
Wir zeigen euch, aus welchen Gründen Angestellte bereits ihren Job verloren haben. (Symbolbild)
Volker Hartmann/dpa/dpa-tmn

So schnell kann es gehen!
Von zu langen Toilettenpausen bis hin zum Weihnachtsmann – manchmal reichen Arbeitgebern vermeintliche Kleinigkeiten, um Mitarbeiter zu entlassen. RTL zeigt euch, welche irrsinnigen Gründe bereits für eine Kündigung gesorgt haben.

Azubi schätzt Chefs Freundin älter – Kündigung

Statt auf 31 schätzt eine Auszubildende aus Baden-Württemberg die Freundin ihres Chefs auf 40 Jahre. Gewiss ein wenig unangenehm, aber normalerweise etwas, über das man einige Tage später gemeinsam lachen kann. Doch der Anwalt fühlt sich 2011 so stark verletzt, dass er seiner Mitarbeiterin fristlos kündigt!

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Erzürnt über ihren plötzlichen Jobverlust, zieht die 19-Jährige vor Gericht. Dort einigt sie sich mit ihrem alten Arbeitgeber auf einen Vergleich. Sie verliert zwar ihre ehemalige Lehrstelle, bekommt aber einen Teil der noch ausstehenden Ausbildungsvergütung bezahlt.

Für diese Lehrerin gibt es keinen Weihnachtsmann, dafür eine Kündigung

Obwohl eine Lehrerin in New Jersey (USA) ihren Schülern eigentlich nur die Wahrheit erzählt, wird sie wenig später gefeuert. Denn bei der Wahrheit handelt es sich um die Tatsache, dass der Weihnachtsmann nicht existiert. Und bei den Schülern um sechs- oder siebenjährige Erstklässler, für die in den Momenten eine Welt zusammenbricht.

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Der Schulbezirk reagiert sofort, entschuldigt sich bei den aufgebrachten Eltern für den „beunruhigenden” und „bestürzenden” Vorfall, wie ABC News berichtet. Die Aushilfslehrerin wurde daraufhin aus dem Bezirk entlassen.

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22-Jährige verliert wegen übermäßiger Pünktlichkeit ihren Job

Im spanischen Alicante sorgt eine junge Logistikmitarbeiterin mit ihrer Pünktlichkeit für Schlagzeilen. Statt um 07:30 Uhr zur Schicht zu erscheinen, ist die 22-Jährige regelmäßig schon zwischen 06:45 und 07:00 Uhr auf dem Firmengelände, trotz klarer Arbeitszeiten und mehrfacher Ermahnungen. Ihr Arbeitgeber sieht darin irgendwann keine Tugend mehr, sondern einen Verstoß gegen betriebliche Anweisungen – und reagiert mit einer Entlassung, berichtet die HuffPost Spanien.

Die 22-Jährige will sich damit nicht abfinden und zieht vor Gericht. Sie würde mit ihrer übermäßigen Pünktlichkeit lediglich versuchen, ihr Arbeitspensum auszugleichen. Doch das Sozialgericht Nr. 3 in Alicante sieht das anders. Die Richter stufen ihr Verhalten als „beharrliche Pflichtverletzung“ ein und bestätigen die Entlassung.

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Kündigung nach privater Druckernutzung

Unter Zeitdruck nutzt eine Arbeitnehmerin in Schleswig-Holstein 2008 einen Drucker auf der Arbeit, um 138 Seiten eines privaten Theaterstücks auszudrucken. Für das Landesarbeitsgericht stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung und einen Bruch des Vertrauensverhältnisses dar. Genug für eine Kündigung.

Die Mitarbeiterin habe ihren Arbeitgeber weder vorher um Erlaubnis gefragt noch angeboten, die Bezahlung der Kopien zu übernehmen. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei deswegen nicht zumutbar, begründet das Landesarbeitsgericht.

Affen-Selfie kostet Zoo-Mitarbeiter den Job

Tierischen Ärger erlebt ein Pfleger 2014 in einem bayrischen Zoo. Der Mann nimmt ein Affenbaby mit in den Pausenraum der Mitarbeiter, will dort Selfies knipsen. Doch das Tier haut ab und sorgt für einen Zwischenfall. Wenig später ist der Angestellte seinen Job los.

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Laut Arbeitsgericht Augsburg habe er sich des grob fahrlässigen Umgangs mit Tieren im Arbeitsumfeld zuschulden kommen lassen. Er habe bewusst Sicherheitsstandards missachtet, heißt es in dem Urteil.

Arbeitgeber feuert Mann wegen zu langer Toilettenpausen

Während seine Kollegen fleißig schuften, verschwindet ein chinesischer Ingenieur namens Li wohl immer wieder auf die Toilette – und das teilweise für mehrere Stunden! Sein Arbeitgeber kommt ihm auf die Schliche, nachdem der Mann nicht auf Chat-Nachrichten reagiert. Überwachungskamera-Aufnahmen dokumentieren die Ausflüge aufs stille Örtchen – und rechtfertigen die folgende Kündigung.

Lese-Tipp: Fieses Klo-Urteil sorgt für Empörung

Li begründet seine langen Pausen mit gesundheitlichen Problemen. Er leide an Hämorrhoidenproblemen, könne die Toilettengänge nicht verhindern. Das Gericht sieht das anders, seine Klo-Zeiten hätten seine körperlichen Bedürfnisse „weit überstiegen.” Trotzdem erhält der Ingenieur eine Abfindung in Höhe von rund 3.600 Euro.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, Welt, ABC, Hensche, Anwalt.de