Gericht urteilt Kein Wohngeld für 50-jährigen Langzeitstudenten

Jetzt studiert er vermutlich den Wohnungsmarkt.
Ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden (Aktenzeichen: 1 K 19/25.MZ). Der 50-Jährige studierte zum Zeitpunkt seiner Klage im März 2025 bereits seit 26 Jahren.
26 Jahre Studium und kein Ende in Sicht
Der Mann hatte mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen. In seinem derzeitigen Studium befand er sich den Angaben zufolge im 15. Fachsemester.
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Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Mann sein Studium nicht ernsthaft betreibe. Er habe es in den 26 Jahren seiner Studienzeit nicht geschafft, die erforderlichen Studienleistungen vollständig und im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Studienzeit zu erbringen.
Gericht berücksichtigt Urlaubs- und Freisemester
Selbst wenn zugunsten des Klägers davon ausgegangen werde, dass von den 15 Fachsemestern vier Urlaubssemester sowie drei Freisemester wegen der Corona-Pandemie abzuziehen seien, hätte er die Regelstudienzeit dieses Studiums überschritten, ohne dass ein Abschluss konkret in Aussicht sei.

Es bestehe daher mit Blick darauf, dass dem Kläger zuvor bereits Wohngeld gewährt wurde, kein Vertrauensschutz hinsichtlich einer Weiterbewilligung, erklärte das Gericht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. (uvo)
Verwendete Quellen: dpa
































