Urteil im deutschen Pelicot-FallHausmeister betäubt und missbraucht Ehefrau jahrelang

Unglaubliche Parallelen zum Fall Gisèle Pelicot!
Ein 61-jähriger Hausmeister soll seine eigene Frau immer wieder wehrlos gemacht, vergewaltigt und gefilmt haben. Jahrelang blieb alles verborgen. Erst eine journalistische Recherche brachte den Fall ans Licht.
Tausende Nutzer hatten Zugang zu dem Material
Nach Monaten des Schweigens, der Beweisaufnahme und geschlossener Türen fällt heute das Urteil im Prozess gegen den 61-jährigen Fernando P. aus Stolberg. Er hat seine Ehefrau über 15 Jahre lang heimlich betäubt, sexuell missbraucht und die Taten gefilmt. Und zwar dort wo sich eigentlich jeder am sichersten fühlt: in der eigenen Wohnung. Die Aufnahmen der Übergriffe hat der gebürtige Spanier zwischen 2018 und 2024 in einer Messenger-Gruppen verbreitet. Ermittler gehen von Tausenden Nutzern aus, die Zugriff auf das Material hatten.

Im Februar endete das Doppelleben des Angeklagten abrupt. Polizisten nahmen Fernando P. an seinem Arbeitsplatz fest – einer Gesamtschule in Alsdorf. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Ins Rollen kamen die Ermittlungen durch Recherchen eines Journalistenteams von Strg F. Hinweise auf einschlägige Online-Gruppen wurden an deutsche Behörden weitergegeben – der Anstoß für das Verfahren.
Video-Tipp: Beim Prozessauftakt versteckt Fernando P. sein Gesicht
Entscheidender Unterscheid zum Fall Pelicot
Der Prozess erinnert an den Fall Pelicot in Frankreich, bei der ein Mann seine Ehefrau mit Medikamenten betäubte, sie wiederholt missbrauchte und die Taten filmte. Ein Unterschied besteht jedoch, betont Gerichtssprecherin Katharina Effert: „Meiner Kenntnis nach stand in dem dortigen Fall auch im Raum, dass der Angeklagte seine Ehefrau auch fremden Männern zur sexuellen Befriedigung zur Verfügung gestellt haben soll. Das steht hier nicht im Raum.“
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Zur Urteilsverkündung am Freitag wurden die Türen des Gerichtssaals wieder geöffnet. Die Richterin verurteilt Fernando P. zu einer Haftstrafe in Höhe von achteinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das heißt es kann noch Revision eingelegtwerden..
Verwendete Quellen: RTL-Eigenrecherche, Aachener Zeitung, AFP
































