Zu viel Lärm und versperrte SichtEin Schiff vor der Haustür! Eigentümer wehren sich vor Gericht

Eigentlich ist ein Schiff in einem Hafen nichts Ungewöhnliches.
In Bremerhaven geht es aber genau deshalb jetzt vor Gericht: Zwei Eigentümer im Neuen Hafen klagen gegen die Stadt. Sie fühlen sich durch den Lärm auf dem Schiff gestört.
Schiff liegt seit 2021 dauerhaft im Hafen
Von ihrer Wohnung am Neuen Hafen in Bremerhaven haben Thomas Freitag und Cosima Walter eigentlich einen absoluten Traum-Blick: Das Hafenbecken, vereinzelte Boote und Möwen. Das einzige Problem für sie: Ein Schiff mit dem Namen „Schulschiff Deutschland“. Das große Schiff liegt seit 2021 dauerhaft im Hafen und versperrt den beiden die Sicht.

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Aber das ist für sie nicht das Hauptproblem. Eigentlich geht es den Beiden darum, dass es immer wieder zu Lärmbelästigung durch Veranstaltungen an Bord kommen würde: „Ein Beispiel ist das Schiffshorn. Das ist schon überaus laut, das hält unsere arme Katze kaum aus”, erzählt Thomas Freitag im RTL-Gespräch. Bereits im Voraus hätten er und Cosima Walter immer wieder die Stadt kontaktiert und Kompromisse vorgeschlagen, erzählt Freitag: „Wir haben frühzeitig auf die Umstände hingewiesen und wurden offensichtlich nicht berücksichtigt.”

Traditionsschiff soll gesehen werden
Die Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft sieht das ganz anders: „Wer sich eine Wohnung am Hafenbecken kauft, muss damit rechnen, dass da irgendwann Schiffe liegen”, findet der Technische Leiter Heiner Behrens. Der Gesellschaft gehört das Becken, in dem die „Schulschiff Deutschland” festgemacht hat.
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Der Schulschiffsverein selbst versteht die Kritik der beiden Eigentümer teilweise. Aus Sicht des Vorsitzenden Michael Hödt wäre ein Umlegen machbar: „Aber Verlierer ist die Stadt, die das Schiff bewusst in die Sichtachse der Einfahrtsstraße gemacht hat, damit man es direkt sieht.” Ein Kompromiss, zum Beispiel das Umdrehen des Schiffes, ist laut Höck baulich nicht möglich.
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Kläger entdecken potenzielles Schlupfloch
Seit dem 19. Dezember beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Bremen mit dem Fall. Denn was die Behörden anfangs offenbar nicht auf dem Schirm hatten: Die „Schulschiff Deutschland” braucht eine Baugenehmigung, weil es als Museumsschiff fest im Hafen liegt und damit eine dauerhafte bauliche Veränderung im öffentlichen Raum darstellt, die genehmigt werden muss. Die wurde erst nachträglich erteilt. Genau darin sehen Thomas Freitag und Cosima Walter ein Schlupfloch.
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Das Gericht entscheidet, dass das Schiff eine neue Betriebsbeschreibung braucht und ein Lärmgutachten erstellt werden soll. Stimmen die beiden Kläger zu, werden die Änderung in der Baugenehmigung angepasst. Für Thomas Freitag ein großer Erfolg, wie er RTL nach der Verhandlung erzählt: „Wir sind jetzt in der Lage, auch zukünftig die Verhältnisse am Neuen Hafen mitzugestalten und mitzureden bei der neuen Baugenehmigung.”
Verwendete Quellen: Eigene RTL-Recherche


































