Fehleingriff bei ElfjährigerArzt zieht falschen Zahn – Kieferchirurg vor Gericht in Siegburg

von Julia Westarp

Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie stand am Montag (02.02.) vor dem Amtsgericht Siegburg, weil er bei einer Elfjährigen den falschen bleibenden Zahn gezogen haben soll. Die Mutter hat ihn verklagt und kritisiert die Belastung für ihr Kind durch den Fehlgriff. Eigentlich sollte nur ein bestimmter Zahn entfernt werden, doch der Arzt verwechselte rechts und links.

Mutter fordert Gerechtigkeit

Vor dem Amtsgericht Siegburg musste sich am Montag (02.02.) ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie verantworten. Der Vorwurf: Bei einem Eingriff an einer elfjährigen Patientin soll er einen bleibenden Zahn gezogen haben – jedoch den Falschen. Die Mutter des Mädchens, Sabrina Garcia Muniz, hatte Klage eingereicht. Sie fordert Gerechtigkeit für ihre Tochter. Für das Kind sei der Vorfall eine Belastung gewesen, berichtete die Mutter. Nach dem ersten Eingriff habe ihre Tochter schon mit Schmerzen, Wundheilung und dem Ziehen der Fäden zu kämpfen gehabt. Als klar wurde, dass der falsche Zahn entfernt worden war und der Eingriff wiederholt werden musste, sei das Mädchen den Tränen nahe gewesen.

Fehler bei der Zahnextraktion: Familie verklagt Arzt

Ausgangspunkt war eine kieferorthopädische Behandlung im Januar 2024. Wegen eines zu kleinen Unterkiefers stand die Frage im Raum, zwei bleibende Zähne zu entfernen, um Platz für eine feste Zahnspange zu schaffen. Kurz vor dem Termin entschied der Kieferorthopäde jedoch schriftlich, dass vorerst nur ein Zahn gezogen werden solle. Mit dieser Anweisung erschien die Familie beim Operateur. Laut Darstellung der Mutter wurden bei der Operation rechts und links verwechselt, sodass der falsche Zahn entfernt wurde. Ein Fehler, der erst beim nächsten Besuch beim Kieferorthopäden auffiel. Der angeklagte Arzt erklärte vor Gericht, er habe sich auf einen Vermerk im Praxissystem verlassen. Der gezogene Zahn hätte seiner Ansicht nach ohnehin später entfernt werden müssen. Auf ein Gutachten verzichteten beide Seiten aus Kostengründen. Am Ende einigten sie sich auf einen Vergleich in Höhe von 750 Euro. Der ursprünglich vorgesehene Zahn wurde später von einem anderen Arzt gezogen.