Töchter über Wochen ohne Toilette im Zimmer eingesperrtSebastian S. soll seine Familie jahrelang gequält haben

Sebastian S. sitzt im Landgericht Bremen auf der Anklagebank neben seiner Anwältin.
Sebastian S. sitzt im Landgericht Bremen auf der Anklagebank neben seiner Anwältin.
RTL
von Sarina Sprengelmeyer und Nadine Schulz

Es sind Taten, die nur schwer vorstellbar sind.
Sebastian S. soll laut Anklage über Jahre ein komplexes Lügengefecht aufgebaut haben, um seine Familie vollständig zu isolieren. Seit Montag (2. Februar) wird der Fall vor dem Landgericht Bremen verhandelt. Und offenbar hat er schon die nächste Frau um den Finger gewickelt!

Körperlich und seelisch gequält

Sebastian S. wirkt beim Prozessauftakt relativ entspannt und gelassen. Vom Interesse der Medien scheint er überrascht zu sein. Die Liste an Vorwürfen ist lang. „Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor zwischen den Jahren 2013 und 2019 insbesondere schwere Misshandlungen von Schutzbefohlenen begangen zu haben sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Freiheitsberaubung”, sagt Gerichtssprecher Benjamin Steinhilber im Gespräch mit RTL.

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Der Angeklagte soll seiner Familie unter anderem versucht haben glaubhaft zu machen, dass er beim Bundeskriminalamt arbeite, die ganze Familie im Zeugenschutzprogramm sei und das Bundeskriminalamt ihnen Mikrochips implantiert habe. Die heute erwachsenen Töchter seiner Partnerin soll Sebastian S. immer wieder eingesperrt haben. Erleichtern durften sich die Mädchen laut Anklage lediglich in einem Eimer. Außerdem gab sich der 45-Jährige offenbar als Arzt aus, soll seiner Partnerin eingeredet haben sie leide an Lungenkrebs und habe einen Herzinfarkt erlitten. Er soll sie außerdem mit Medikamenten behandelt haben.

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Sebastian S. ist inzwischen verheiratet

Bereits nach 15 Minuten ist der Prozessauftakt am Landgericht Bremen vorbei. Der Angeklagte kündigt an, sich am kommenden Verhandlungstag zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Bei einer Verurteilung könnte ihm eine harte Strafe drohen. „Die schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis 15 Jahre im Höchstmaße vor. Für gefährliche Körperverletzung sieht der Gesetzgeber sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor und auch die Freiheitsberaubung im besonders schweren Fall ist als Verbrechen einzustufen”, sagt Gerichtssprecher Benjamin Steinhilber.

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Trotz der Vorwürfe konnte der Mann auf der Anklagebank offenbar wieder eine Frau von sich überzeugen. Er ist nämlich mittlerweile verheiratet. Die mutmaßlichen Opfer sind alle drei Nebenklägerinnen im Verfahren. Die Frauen waren am Dienstag nicht vor Ort. Ein Urteil gegen Sebastian S. soll Anfang März fallen.

Quellen: eigene RTL-Recherche