Er fuhr zwei Menschen in den Tod Milde Strafe für „verantwortungslosen und rücksichtslosen” Raser Arif A.

von Florent Gallet, Karl Wirz und Ulrich Vonstein

Gibt er jetzt endlich Ruhe?
Arif A. rast im Juli 2019 mit Tempo 155 vor einen Baum, ist schuld am Tod zweier Menschen. Ein weiterer am Unfall Beteiligter ist seinetwegen ein lebenslanger Pflegefall. Arif A. wird nur leicht verletzt. Wegen des schrecklichen Unfalles wird er 2023 zu vier Jahren Haft verurteilt. Doch er will das Urteil nicht akzeptieren und geht in Berufung. Jetzt ist der neue Schuldspruch da.

Urteil im Berufungsprozess gefallen

Das Landgericht Landau urteilt: Der 25-Jährige ist der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichem verbotenem Straßenrennen schuldig. Der Totraser muss ins Gefängnis, drei Jahre Haft. Richterin Claudia Kurtze attestiert dem Schuldigen ein „verantwortungsloses und rücksichtsloses Verhalten.“ Die eher milde Strafe nach Jugendrecht verdankt A. der Tatsache, dass er zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt ist. Wegen der langen Dauer des Verfahrens und früherer Auflagen bleiben noch knapp zweieinhalb Jahre Haft übrig.

Totraser Arif A. kam mit Maske und Hoodie ins Gericht. Sein Verhalten auf der Anklagebank wirkte auf die RTL-Beobachter wirkte fast gelangweilt und provokant
Totraser Arif A. kam mit Maske und Hoodie ins Gericht. Sein Verhalten auf der Anklagebank wirkte auf die RTL-Beobachter fast gelangweilt und provokant.
Karl Wirz

Dominique S., Mutter eines Todesopfers, ist enttäuscht über das Urteil. „Wir haben uns erhofft, dass das letzte Urteil wenigstens stehen bleibt. Von den vier Jahren und fünf Jahren Führerscheinentzug. Aber wir sind einfach nur froh, dass es jetzt vorbei ist. Und es waren jetzt lange sechs Jahre”, sagt sie.

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Erst Jahre nach dem Unfall wird Arif A. als notorischer Raser entlarvt

Der Unfall ereignete sich im Juli 2019 zwischen Lampertheim (Hessen) und Mannheim-Sandhofen (Baden-Württemberg). A. ist bei Regen und Aquaplaning mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, gefährdet mit rücksichtslosem Überholverhalten andere und verschuldet einen folgenschweren Unfall. Zwei Mitfahrer sterben, zwei weitere werden schwer verletzt.

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Nach dem Unfall vor sechs Jahren gibt es zunächst keinen Prozess. Das Gericht entscheidet damals nur nach Aktenlage. Es gibt einen Strafbefehl, die Strafe für Arif A.: sechs Monate auf Bewährung und ein Jahr Fahrverbot. Für die Eltern ein Hohn. Der Grund für die milde Strafe: Arif A. sei im Straßenverkehr bisher angeblich nicht aufgefallen. 2023 taucht dann ein erschreckendes Video auf, das nahelegt, dass A. ein notorischer Raser ist. Es zeigt sein unverantwortliches Fahrverhalten nur wenige Wochen vor dem Unfall.

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Bundesgerichtshof kassiert Richterspruch ein

Mit diesen neuen Erkenntnissen verurteilt das Landgericht Landau A. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren Haft und Führerscheinentzug für fünf Jahre. Seine Anwälte gehen in Revision. Der Bundesgerichtshof hebt den Richterspruch auf, der Prozess wird neu aufgerollt.

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Dieser endet mit einer verhältnismäßig milden Strafe. Nebenklagevertreter Frank Peter kommentiert die drei Jahre Jugendstrafe: „Da kann man auf der einen Seite sagen, es ist relativ wenig für den Tod. Man kann aber zum Glück sagen, dass es eine Strafe ist, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann und auch wohl nicht mehr sollte, sodass also feststeht, dass er dann die Strafe absitzen muss.”

Verwendete Quellen: Mannheimer Morgen; eigene RTL-Recherche