Verhandlung am Amtsgericht OberhausenPferd mit Wildschwein verwechselt - Prozessauftakt nach tödlichem Schuss

von Anne Tafferner

Ungewöhnlicher Fall am Mittwoch (19.11.) vor dem Amtsgericht Oberhausen. Ein Jäger muss sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

Jäger schießt auf Pferd statt Wildschwein

Lange Mähne, ein schöner Schweif: Haflinger-Stute Edda sah aus wie ein Pferd - und war auch eins. Ein Jäger soll das Tier aber mit einem Wildschwein verwechselt haben – nachts aus rund 60 Metern Entfernung. Deswegen steht der 27-Jährige vor dem Amtsgericht Oberhausen.

Kugel trifft Stute Edda im Unterkiefer

Im Februar 2024 war Henrik K. nachts auf Wildschweinjagd. Er kenne sich aus im Revier, war dort schon mehr als hundert Mal jagen, erzählt der 27-Jährige im Prozess. Laut eigener Aussage sah er eine Rotte Wildscheine auf einem Feld. Er holte seine Waffe, lud und positionierte sich. Auch eine Wärmebildkamera soll er dabeigehabt haben, um die Tiere in der Dunkelheit besser zu sehen. Pferde habe der Jäger keine entdeckt. Er schoss, die Kugel traf Stute Edda im Unterkiefer. Das Pferd wurde lebensgefährlich verletzt und musste später eingeschläfert werden. Der Angeklagte sagt vor Gericht, dass er das nie wollte.

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Verfahren wird eingestellt: Jäger muss 3.000 Euro zahlen

Das Verfahren wird eingestellt. Der Angeklagte muss eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Von der Versicherung des 27-Jährigen gab es schon 12.500 Euro Schadenersatz. Endgültig muss darüber zwar noch die Untere Jagdbehörde entscheiden, aber den Jagdschein darf Henrik K. vorerst behalten.