Versuchter MordMann will Ex-Freundin und Sohn verbrennen – jetzt muss er ins Gefängnis

Vor dem Landgericht München I kommt es zum Prozess (Archivbild).
Vor dem Landgericht München I kommt es zum Prozess (Archivbild).
Lukas Barth/dpa

Das Landgericht München I hat einen Mann verurteilt, der seine Ex-Freundin und den gemeinsamen kleinen Sohn den Feuertod sterben lassen wollte, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Wegen versuchten Mordes und weiterer Taten bekam der 31 Jahre alten Abdulrahman K. am Freitag eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Nur durch Zufall blieb das Feuer ohne größere Folgen.

Sie lernten sich übe MySugardaddy kennen

Der Mann hatte die Frau im Mai 2022 auf der Plattform MySugardaddy kennengelernt, sie war bald danach schwanger und wurde im März 2023 Mutter. Die Beziehung ging in die Brüche, weil der Mann gegen die Austragung des Kindes war. Er führte parallel eine weitere Beziehung, aus der fast zeitgleich ein Kind hervorging.

Laut Gericht wollte sich der Angeklagte seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen, da er auch für das zweite Kind und Darlehen für kostspielige Anschaffungen wie Luxusautos zahlen musste. Deshalb habe er im März nachts durch die Wohnungstür seiner Ex-Freundin Benzin eingeleitet und von außen angezündet, um diese durch einen Brand zu töten.

Lese-Tipp: Nach fast 30 Jahren im Todestrakt – unschuldig Verurteilter ist ein freier Mann

Video-Tipp: Urteil in Kiel: Mann täuschte Tod vor

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Mutter und Kind erleben nur durch Zufall

Kurz nach der Brandlegung kam es laut Urteil aber zu einer Rauchgasverpuffung. Der Knall habe die Frau geweckt, sie konnte sich leicht verletzt mit ihrem Sohn aus der brennenden Wohnung retten. Auch die 35 weiteren Bewohner des Mehrparteienhauses konnten sich retten.

Der Angeklagte hatte die Brandstiftung gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Das Motiv, keinen Unterhalt zahlen zu wollen, ergab sich aus der Auswertung der Daten seiner Mobiltelefone, wo er intensiv zu Fragen der Unterhaltspflicht recherchiert hatte. Das Gericht nahm bei dem Angeklagten drei Mordmerkmale an, nämlich Heimtücke, Habgier und Gemeingefährlichkeit. (jpw/afp)

Verwendete Quellen: AFP