Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht sucht Matthias H. seinen Platz im Gerichtssaal. Der Angeklagte hat weder freie Sicht, noch offenbar EINSICHT, was die Vorwürfe gegen ihn betrifft.
Matthias H. ist in Dessau-Roßlau angeklagt, weil er Falschparker genötigt haben soll. Wie Susanne Brandt. Weil der selbsternannte Parkplatzwächter die bisherigen Schuldsprüche nicht akzeptieren wollte, wird nun wieder verhandelt.
Zeugin Susanne Brandt: „Es ist natürlich schon sehr nervenaufreibend. Jedes Mal, wenn man einen gelben Brief im Briefkasten hat, hat man sich gedacht Mein Gott, schon wieder, es geht weiter, die Zeit muss aufgebracht werden."
Wird jetzt ein Schlussstrich unter diesen absurden Fall gezogen?
Es ist schon vier Jahre her, dass Susanne Brandt ins Visier des selbsternannten Parkwächters aus Köthen geriet. Wir treffen wir sie damals und sprechen mit ihr über diese verhängnisvolle Begegnung: „Ich habe dort geparkt. [...] Er hat da ein Grundstück mit irgendwelchen bemalten Schildern, was man nicht sieht, was nicht aussagekräftig ist. Und wenn dort ein Auto steht, auch nur Millimeter auf seinem Grundstück, wird eine Parkkralle ans Auto gemacht.“
Nach der Arbeit prangt damals auch an Susanne Brandts Wagen eine fette Parkkralle: „Natürlich habe ich mich total aufgeregt innerlich. Hab schon geschwitzt, weil bei Parkkralle denkt man natürlich Ordnungsamt, saftige Strafe.“
Eine Geldstrafe wird tatsächlich verhängt, aber nicht etwa vom Ordnungsamt, sondern von Matthias H. höchstpersönlich! Ihm gehört das Grundstück und er fordert: 1.000 Euro Strafe, sonst bliebe die Parkkralle dran.
Susanne Brandt: „Und dann ging das Theater hier los. Weil er fühlte sich natürlich im Recht, meinte, er muss diese Parkkralle nicht abmachen. Erst wenn ich ihm meine Personalien aushändige.“
Wenn man hier vorbeifährt, ist kaum zu erkennen, WO der Seitenstreifen aufhört und sein Privatgrundstück anfängt - was nicht mehr ist als eine verlassene Kaserne.
RTL-Reporter Frank Vacik: „Wenn die Autofahrer hier beim Umlenken über diesen Grenzstein gefahren sind und wenn es nur ein halbes Rad war, kam der Angeklagte, hat sie blockiert und wollte ihre Personalien.“
Und zwar von insgesamt zwölf Autofahrern. Im September 2024 muss Matthias H. für seine Selbstjustiz 4.300 Euro zahlen. Fragen will er damals nicht beantworten.
Er will wegfahren mit einem Aktenordner vor dem Gesicht und rammt prompt eine Laterne. Danach lässt er es nicht ruhen, sondern verlangt Schmerzensgeld von den angeblichen Falschparkern. Jetzt aber wieder ein Dämpfer vor Gericht: „Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer ganz klar eine Verurteilung. 100 Tagessätze a 30 Euro hat er vorgesehen. Nach wie vor wegen vierfacher Nötigung. Der Staatsanwalt sprach auch von Rechtsmissbrauch, denn seiner Meinung nach hätte der Angeklagte vorsorgen müssen.“
Das heißt: Matthias H. hätte Poller oder Absperrbänder anbringen können, um sein Privatgrundstück besser als solches auszuweisen.
Das Gericht folgt dieser Argumentation der Staatsanwaltschaft: Matthias H. wird wieder verurteilt. Wir haken nach: „Hat der Wahnsinn jetzt ein Ende?“ Eine Antwort kriegen wir nicht. Aber Susanne Brandt ist nach dem Urteil der Meinung: „Es fehlt einfach das Einsehen, das Unrechtsbewusstsein. Das ist ja nicht vorhanden. Also warum sollte er damit aufhören?“
Matthias H. bleibt nun die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen und eine Instanz höher zu gehen. Aber ob er da auf Verständnis stoßen wird, das ist fraglich.