Seit 2017 lebt das Ehepaar Littmann auf diesem Campingplatz. Völlig unerwartet verlieren sie jetzt ihr Zuhause. Die Wut auf den neuen Betreiber ist groß: „So geht man nicht mit Dauercampern um, die schon jahrelang hier sind. Vor allem ältere Leute, die herzkrank sind. Das ist das Allerletzte.“
Brigitte Littmann hat einen Job in der Reinigung, ihr Mann Horst ist Rentner. Ihre Wohnung in Borken gegen eine Campingparzelle einzutauschen, war für sie damals eine finanzielle Entscheidung: „Mein Mann ging in ein paar Jahren in Rente, dann hab ich gesagt ‚Wir müssen aus der Wohnung raus. Die Rente reicht nicht.`“
Im September 2025 der Schock: Vollkommen unerwartet - ohne jede Ankündigung - landet ein Kündigungsschreiben in der Post.
Brigitte Littmann: „Bei mir ist die Welt zusammengebrochen.“ Bis Silvester müssen 35 Stellplätze geräumt werden. Die Zeit rennt: „Mein Mann ist herzkrank und ich kriege eine neue Hüfte. Wie sollen wir das in dieser Zeit alles schaffen?“
Kurios: Der Betreiber will nach eigenen Angaben das Dauercamping auf dem Platz sogar ausbauen - warum also werden die bereits bestehenden Mietverhältnisse aus dem Nichts gekündigt? In einer schriftlichen Stellungnahme des Betreibers heißt es dazu: „Die ausgesprochenen Kündigungen erfolgten stets auf Grundlage nachvollziehbarer und berechtigter Gründe, beispielsweise bei wiederholten Nichtzahlungen, übermäßig verwahrlosten Stellplätzen oder schwerwiegendem Fehlverhalten, u.a. gegenüber anderen Gästen, unseren Mitarbeitern oder das Zeigen von verfassungswidrigen Symbolen.“
All das treffe auf sie nicht zu, erzählen uns die Littmanns. Warum sie ihre Parzelle räumen müssen, können sie sich nicht erklären. Und ein konkreter Kündigungsgrund ist in ihrem Kündigungsschreiben nicht angegeben. Inwiefern ist das überhaupt rechtens?
Arndt Kempgens, Rechtsanwalt: „Wir sind ja hier nicht im Wohnungsmietrecht, sondern im allgemeinen Mietrecht. Das heißt, im Grunde genommen braucht der Vermieter überhaupt keinen Grund, um zu kündigen.“
Außerdem erklärt uns die Gemeinde Bad Rothenfelde: laut dem Bebauungsplan sei für das Gelände nur eine touristische Nutzung zulässig. Ein dauerhaftes Wohnen in Form eines Hauptwohnsitzes dagegen nicht. Dem Ehepaar sind also offenbar die Hände gebunden: „Wir hätten gerne noch hier unseren Rentenabend weiter verbracht. Ich bin ein bisschen traurig.“
Und doch gibt es für die Littmanns inzwischen einen Hoffnungsschimmer: Sie haben einen neuen Campingplatz gefunden, auf den sie Anfang nächsten Jahres umziehen wollen.