Alexander K. ist wegen Mordes angeklagt. Am 4. Juli vergangenen Jahres soll er seine Nachbarin getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 4. Juli 2025 in Hemmingen sich gewaltsam Zutritt zu deren Wohnung verschafft zu haben und sie dann überraschend angegriffen zu haben . Er soll ihr mehrere Messerstiche unter anderem in die Brust und Bauchregion versetzt haben, und an denen ist dann die Geschädigte noch am Tatort verstorben.
Eine Woche danach gibt es eine Mahnwache für Rahma in Hannovers Innenstadt. Der Verdacht auf einen Femizid liegt laut Veranstaltern nahe, womöglich mit rassistischen Hintergrund. Denn: Rahma war Algerierin, trug Hijab, also Kopftuch.
Auch ihre Mutter und ihre Schwester fragen sich, warum Rahma ermordet wurde. Sie wollen ihre Angehörige offen zeigen und auch vor der Kamera über die Getötete sprechen.
Ich glaube, dass Menschen eigentlich zwei Mal sterben: Das erste Mal am Todestag und das zweite Mal, wenn man nicht mehr über sie spricht. Als ihre Familie und ich als ihre einzige Schwester werden wir nie damit aufhören, sie wird in unseren Herzen immer weiterleben.
Rahma Ayat hieß ihre Tochter und Schwester. Aufgewachsen in Dubai, in Algerien machte sie ihren Architektur Abschluss, kam erst als Au Pair nach Deutschland und begann danach ein freiwilliges soziales Jahr in einem Krankenhaus in Hannover.
Sie war sehr glücklich! Und zwei Tage bevor sie starb unterschrieb sie einen Vertrag für eine Ausbildung zur Krankenschwester.
Doch der Nachbar aus der Wohnung über ihr nimmt Rahma am 4. Juli 2025 das Leben. Das gesteht er bereits wenige Minuten nach der Tat.
Laut Anklage gibt es aber kein rassistisches Motiv. Alexander K.s Wut sei am Lärm und Zigarettenqualm von Rahmas Mitbewohner gewachsen.
Der Angeklagte erzählt vor Gericht, dass er unter Depressionen leide. Daraus hätte er dann seinen Job kündigen müssen und dann sei die Situation immer schlimmer geworden. Irgendwann hätte er das Haus nicht mehr verlassen können und wochenlang nichts oder wenig gegessen. Und aus dieser Notsituation heraus hätte er plötzlich die Kontrolle über sich selbst verloren und es sei zu der Tat gekommen.
Ob das so stimmt, weiß wohl nur Alexander K. selbst. Laut bisherigem psychologischen Gutachten ist der 31-Jährige jedenfalls voll schuldfähig.