Das Lenkrad ist kaputt, die Bremsen funktionieren nicht, der Airbag geht nicht auf. All das sind Horrorszenarien für alle Autofahrer, aber momentan auch Gründe für Rückrufaktionen von Autoherstellern, die immer häufiger werden.
„Es sind viel mehr Autos unterwegs. Jeder Hersteller hat in seiner Palette auch viel mehr Fahrzeuge und Fahrzeugmodelle. Das heißt, da ist einfach die Masse viel größer. Deswegen gibt es da natürlich auch vielleicht das eine oder andere mehr, was man zurückrufen muss.“, sagt Katharina Luca, ADAC-Pressesprecherin.
Kia ruft allein in Deutschland über 43.000 Autos wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind die Modelle Seat, Exige und Niro. Auch bei Opel und Peugeot sind insgesamt fast 10.000 Fahrzeuge betroffen. Der Opel Grandland und die Autos Peugeot 3008 und 5008 sollen wegen möglicher Lenkausfälle zurück in die Werkstatt.
Ist das eigene Auto betroffen, erhält man ein Schreiben vom Händler oder vom Kraftfahrtbundesamt. Dann sollte man schnellstmöglich einen Termin in einer Werkstatt vereinbaren. Am besten direkt über den Händler. Wer sich beim Fahren unsicher ist, kann nach Absprache das Auto auf Kosten des Händlers zur Werkstatt abschleppen lassen. Doch wer haftet, wenn das eigene Auto zurückgerufen wird?
„Man muss ganz klar unterscheiden zwischen Garantie auf der einen Seite und Gewährleistung oder Sachmängelhaftung. Das heißt der Hersteller oder der Verkäufer haftet dafür, wenn an dem neuen Auto, was ich gekauft habe, Mängel auftauchen.“, erklärt Torsten Knippertz, RTL-Verbraucherexperte.
Bei Gebrauchtwagen kann die Sachmängelhaftung allerdings ausgeschlossen oder verkürzt werden. Sollten die Reparaturen länger dauern, ist es außerdem sinnvoll, im Kaufvertrag nachzulesen, ob es eine Mobilitätsgarantie gibt.
„Das heißt wenn mein Auto kaputt ist, ich das zum Händler bringe und der es auf seine Kosten repariert, dann sollte er auch dafür sorgen, dass ich ein Ersatzfahrzeug bekomme oder er die Kosten für ein Mietfahrzeug trägt.“, sagt Torsten Knippertz, RTL-Verbraucherexperte.
Selbst bei Rückrufen zahlt der Hersteller die Kosten für die Reparatur nur, wenn die Garantie noch nicht abgelaufen ist.
„In vielen Fällen ist es aber so, dass Hersteller und Händler dann sagen: Aus Kulanzgründen und Angst vor Imageverlust übernehmen sie dann tatsächlich die Reparaturkosten, da auf jeden Fall mit seinem Händler sprechen.“, verrät Torsten Knippertz, RTL-Verbraucherexperte.
Auch wenn Rückrufaktionen ärgerlich sind und im Zweifel doch etwas kosten können, sollte die Sicherheit immer an erster Stelle stehen und das Auto in die Werkstatt.