Raucherpause, Kaffeepause, Pipipause - irgendwie gehören Pausen doch für jeden von uns zum Arbeitsalltag. Doch: Wie viel davon ist ok?
Für einen Schweizer Uhrenhersteller gehören auch Toilettengänge in die Pause: Hier gehört die Pipi-Pause nicht mehr zur Arbeitszeit. Wer auf die Toilette muss, soll sich für die Pause doch bitte kurz „ausstempeln“. Dagegen wurde jetzt geklagt, doch ein Gericht gab dem Unternehmen Recht! Könnte so etwas auch in Deutschland durchkommen?
„Grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass man wirklich Pinkelpausen nicht reglementieren sollte als Arbeitgeber. Damit ist man ganz gut beraten. Also alle Entscheidungen der Gerichte gehen immer dahin, dass das Ob und das Wie oft nicht reglementiert werden sollte vom Arbeitgeber. Da gibt es sogar Entscheidungen, wo so bis zu 30 Minuten Toilettenzeit am Tag durchaus als okay angesehen wurden“, sagt Arbeitsrechtlerin Nicole Mutschke.
Na, das ist doch ganz ordentlich und genug Zeit, für das ein oder andere „Geschäft“. Anders sieht es bei Raucherpausen aus:
„Raucherpausen sind wirklich was ganz anderes als Toilettenpausen. Bei der Toilettenpause habe ich ja sozusagen keine Wahl. Bei der Raucherpause eben schon. Da darf der Arbeitgeber die auch unterbinden. Und ich sollte als Arbeitnehmer auch auf keinen Fall heimlich einfach sagen Ach egal, ich mache trotzdem meine Raucherpausen. Das könnte sogar Arbeitszeitbetrug sein“, sagt Mutschke.
Und was ist mit dem Kaffeepäuschen?
„Bei kleinen Kaffeepausen, da sagt der Arbeitgeber in der Regel nichts. Das ist ja meistens auch noch sogar ganz gut fürs Betriebsklima. Es kommt da immer darauf an, dass die Dosis das Gift macht . Irgendwann wird der Arbeitgeber natürlich zu Recht einschreiten können.“
Na dann hoffen wir mal, dass es die lieben Kollegen nicht derart übertreiben, dass der Chef auch bei uns sagt: Ausstempeln bitte