Beim Arzt, im Bundestag und in unserem Geldbeutel

Diese Änderungen erwarten uns 2025

Alles wird teurer!
Okay, das stimmt so nicht – könnte man angesichts der vielen Preiserhöhungen, die 2025 auf uns zukommen, aber denken. Immerhin gibt es dafür an anderen Stellen mehr Geld. Außerdem erwartet uns natürlich die vorgezogene Bundestagswahl. Und auch gesetzlich gibt es einige Neuerungen – vom Biomüll bis zur Zahnfüllung. Das sind die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr!

Teurere Krankenversicherungen

Viele gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt im Jahr 2025 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags für ihre Versicherten bestimmen die Kassen allerdings selbst.

Viele haben bereits Erhöhungen angekündigt: So steigt beispielsweise der Zusatzbeitrag bei der TK von 1,2 auf 2,45 Prozent, bei der IKK Classic von 2,19 auf 3,4 Prozent und bei der AOK Nordwest von 1,89 auf 2,79 Prozent.

Lese-Tipp: Diese Krankenkassen werden 2025 teurer

Teureres Deutschlandticket

Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bislang rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer. Für das kommende Jahr ist die Finanzierung des Angebots dank einer Gesetzesänderung gesichert – wie es 2026 weitergeht, ist noch offen. CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz erwartet laut Deutscher Presse-Agentur „schwierige Verhandlungen” zur Finanzierung des bundesweit gültigen Tickets über 2025 hinaus.

Lese-Tipp: D-Ticket wird neun Euro teurer – wer es trotzdem günstiger haben kann

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Teurere Briefpost

Ab Januar kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer: Der Kompaktbrief bis 50 Gramm kostet zukünftig 1,10 Euro statt einen Euro. Das Porto für eine Postkarte steigt von 70 Cent auf 95 Cent. Ein DHL-Paket bis fünf Kilogramm verteuert sich von 6,99 auf 7,69 Euro. Außerdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben (3,20 Euro) angewiesen.

Außerdem ändert sich bei der Post das Tempo. Im Moment muss sie sich noch an eine staatliche Vorschrift halten, die gewährleistet, dass 80 Prozent der eingeworfenen Briefe am Folgetag ankommen. Ab 2025 gilt: 95 Prozent der Sendungen müssen erst am dritten Werktag ihren Empfänger erreichen.

Höhere Spritpreise

Ab dem 1. Januar greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt höchstwahrscheinlich auch der Preis von Kraftstoffen: Laut dem ADAC wird der Literpreis sowohl bei Benzin als auch bei Diesel um rund drei Cent nach oben klettern.

Höhere Gaspreise

Wer mit Gas heizt, muss sich 2025 auf steigende Kosten einstellen. Ein Grund dafür sind steigende Netznutzungsentgelte: Je mehr Menschen auf Wärmepumpen und andere alternative Heizarten umsteigen, umso weniger nutzen das Gasnetz. Das heißt, die Kosten für die Infrastruktur werden durch immer weniger Verbraucherinnen und Verbraucher geteilt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass eine Beispielfamilie, die 20.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, etwa 80 bis 100 Euro Mehrkosten tragen wird, weil die Gasnetzentgelte um 21 bis 27 Prozent steigen werden.

Höhere Pflegebeiträge

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben – von 3,4 auf 3,6 Prozent. Die Hälfte davon, also 1,8 Prozent, übernimmt bei Angestellten der Arbeitgeber. Wer keine Kinder hat, zahlt mehr: Hier wird der Beitragssatz von 4 auf 4,2 Prozent erhöht, der Arbeitgeber übernimmt davon ebenfalls 1,8 Prozent. Wie hoch der Betrag zur Pflegeversicherung letztendlich ausfällt, hängt vom eigenen Brutto-Einkommen ab.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zukünftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig, bisher waren es 7.450 Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro pro Monat steigen.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Auch für Azubis ist mehr drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Höhere Rente

Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.

Lese-Tipp: Alle Renten-Auszahlungstermine 2025 in der Übersicht

Niedrigere Elterngeld-Grenze

Ab 2025 gilt eine niedrigere Einkommensgrenze für das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben. Es soll demnach nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Außerdem wird ab diesem Datum der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich sein. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Eltern von Mehrlingen, Kindern mit Behinderung oder Frühchen.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Mehr Wohngeld

Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen bekommen ab dem 1. Januar einen höheren Mietzuschuss vom Staat. Das monatliche Wohngeld steigt um 30 Euro, das sind durchschnittlich 15 Prozent. Unterstützt werden Haushalte, deren Einkommen knapp überhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Insgesamt haben ungefähr zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Mehr Unterhalt für Trennungskinder im Studium

Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 mehr Unterhalt bezahlen. Vor allem, wenn diese sich im Studium befinden, ist die Erhöhung deutlich: Der Bedarfssatz steigt hier von 930 auf 990 Euro pro Monat. Bei minderjährigen Kindern beträgt der Mindestunterhalt zukünftig bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder müssen mindestens 693 Euro statt bisher 689 Euro bezahlt werden.

Bundestagswahl

Ursprünglich war der 28. September 2025 für die Bundestagswahl vorgesehen. Nach dem Ampel-Aus, der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz und der Auflösung des Bundestags durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird es am 23. Februar Neuwahlen geben.

Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner – 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen bei der Wahl die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, entscheidend für die Sitzanzahl ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei.

Lese-Tipp: Scholz gegen Merz! Mega-TV-Duell direkt vor der Wahl bei RTL

Veränderte Preise für Kfz-Versicherung

Wird eure Kfz-Versicherung 2025 teurer oder günstiger? Das kommt auf die Typklasse des Fahrzeugs an. Die neuen Einstufungen entscheiden im nächsten Jahr über die Preise, rund zwölf Millionen Autobesitzerinnen und -besitzer sind betroffen. Je nachdem, wie umfangreich der Versicherungsschutz ist, könnten auf sie Erhöhungen von bis zu etwa 20 Prozent zukommen, erklärt die Verbraucherzentrale. Für andere wiederum sinken die Preise.

Neue Nachnamen-Rechte

Am 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in Kraft. Dann dürfen verheiratete Personen einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur eine von beiden einen solchen Namen annehmen.

Die Neuregelung gilt auch für gemeinsame Kinder. Auch, wenn die Eltern ihn nicht annehmen, können sie einen Doppelnamen tragen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder. Nimmt ein Elternteil im Falle einer Scheidung wieder den vorherigen Familiennamen an, kann das Kind ebenfalls zu diesem wechseln, wenn es im selben Haushalt lebt, oder einen Doppelnamen führen.

Elektronische Patientenakte kommt

2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen. Darin sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden, ebenso das Einholen von Zweitmeinungen oder Ärztewechsel.

Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden. Auch privat Versicherte können sie nutzen. Sie ist aber nach wie vor freiwillig – wer keine ePA will, kann bereits dem Anlegen widersprechen, wie die Verbraucherzentrale informiert. Auch zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Widerspruch möglich.

Jede Krankenkasse bietet ihre eigene ePA-App an, mit der Versicherte auf ihre Smartphone auf die Dokumente zugreifen können. Ohne App wird die ePA nur passiv genutzt. Ärztinnen und Ärzte können jeweils 90 Tage auf die Daten zugreifen, Apotheken drei Tage.

Aus für Amalgam

Amalgam sorgt wegen seines Quecksilbergehalts seit Jahrzehnten für Diskussionen. Bisher wird es als zuzahlungsfreie Standardfüllung im Seitenzahnbereich eingesetzt. Das ändert sich 2025, dann ist Dentalamalgam nämlich verboten. Ausnahmen gelten, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung wegen medizinischen Bedürfnissen des Patienten für unbedingt erforderlich hält. Das Verbot tritt aus Umweltschutzgründen in Kraft. Im Mund gehe von bereits bestehenden Amalgamfüllungen kein direktes Risiko aus, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Aus für rosa „Lappen”

Für Papier-Führerscheine läuft die Zeit ab: Bis zum 19. Januar 2025 müssen sie alle in Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht worden sein. Die Aktion soll EU-weit für Fälschungssicherheit sorgen und läuft bereits seit Jahren: Gestaffelt nach dem Geburtsjahr mussten die Inhaberinnen und Inhaber nach und nach zur moderneren Version wechseln. Nun sind alle mit dem Geburtsjahr 1971 oder jünger dran.

Alte Scheckkarten-Führerscheine sind ab 2026 fällig – hier läuft der Umtausch nach Ausstellungsjahr, beginnend mit 1999 bis 2001.

Strengere Biomüll-Regeln

Ab 1. Mai 2025 gelten strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. Wird bei einer Kontrolle durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen ein Anteil an Störstoffen wie etwa Plastik festgestellt, der drei Prozent übersteigt, soll die Biotonne ungeleert stehengelassen werden. Auch Bußgelder sind bei Verstößen möglich.

Digitales Passfoto

Um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, müssen Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Mai 2025 kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das biometrische Passfoto soll dann in elektronischer Form an die Bürgerämter übermittelt werden. Laut ADAC sollen hierfür in den ausstellenden Behörden Fotoautomaten bereitgestellt werden, die auch Fingerabdrücke und Unterschrift erfassen und diese digital und gesichert an die zuständigen Stellen übermitteln können sollen. Aber auch in zertifizierten Fotostudios soll es nach wie vor möglich sein, Passfotos anfertigen zu lassen, die dann elektronisch weitergeleitet werden.

Echtzeitüberweisungen

Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun. Innerhalb von 10 Sekunden muss das Geld dann auf dem Konto verfügbar sein, unabhängig von der Tageszeit. Schon ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen außerdem nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Barrierefreie Online-Portale

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für Online-Händler bedeutet das, dass sie ihre Portale barrierefrei, also auch zugänglich für Menschen mit Behinderungen, anbieten müssen. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen. So müssen etwa sehbehinderte oder gehörlose Personen die Angebote ebenso gut nutzen können wie Personen ohne Behinderung, beispielsweise durch die hörbare Beschreibung von verwendeten Bildern oder Untertitel in Videos.

Grundsteuerreform

Vom 1. Januar an greift nach einer mehrjährigen Übergangsphase die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Ab dann wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze der Gemeinden erhoben, also nicht bundesweit einheitlich. Wie viel eine Hauseigentümerin oder ein -eigentümer zahlen muss, ist deshalb unterschiedlich.

Die Grundsteuer wurde reformiert, weil das alte System 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Grund: Gleichartige Grundstücke würden in der Bewertung unterschiedlich behandelt, was gegen das das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.

Weniger Geld für Asylbewerber

Asylbewerberinnen und -bewerber bekommen ab dem neuen Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Zum Jahreswechsel sinken die monatlichen Bedarfssätze abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro. Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat, bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro.

Beratungspflicht bei Schädlingsmitteln

Für viele biozidhaltige Produkte wie Schädlingsmittel gilt ab 2025 ein Selbstbedienungsverbot: Wer sie kaufen möchte, muss sich vorher beraten lassen. Ein sogenanntes Abgabegespräch wird bei Käufen vor Ort Pflicht. Die Regel gilt auch im Online-Handel – dabei kann telefonisch oder per Videoübertragung aufgeklärt werden.

Steuerfreies selbstgebrautes Bier

Hobbybrauer, die Bier für den eigenen Verbrauch herstellen, werden ab Januar bei der Steuer entlastet. Sie dürfen 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen, wie aus dem Jahressteuergesetz hervorgeht.