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Asylbewerber

Asylbewerber sind Menschen, die wegen politischer oder religiöser Verfolgung ihr Land verlassen, um in einem anderen Land Schutz und Zuflucht zu suchen.

Asylbewerber picture alliance / Geisler-Fotopress

Unterschied zwischen Asylbewerber, Flüchtling und Migrant

Mit dem Begriff Asylbewerber werden Menschen bezeichnet, die in einem Land, dessen Staatsbürger sie nicht sind, Schutz vor Verfolgung suchen und deshalb Asyl beantragen. Alle Personen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, gelten als Asylbewerber. Menschen, die zur Flucht gezwungen sind – zum Beispiel aufgrund von Krieg oder Bürgerkrieg – werden allgemein als Flüchtlinge bezeichnet. Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Heimatland verlassen, werden Migranten genannt.

Welche Asylanträge werden anerkannt?

Als Asylbewerber wird anerkannt, wer in seinem Heimatland zum Beispiel wegen seiner politischen Überzeugung oder seiner Religionszugehörigkeit verfolgt wird. Die Asylanträge werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge individuell geprüft und bearbeitet. Die Asylbewerber werden anschließend gefragt, warum und in welcher Art und Weise sie in ihrer Heimat verfolgt werden. Nach eingehender Prüfung wird dann entschieden, ob der Asylbewerber Asyl und den Flüchtlingsstatus erhält oder ob beides nicht zutrifft.

Anerkennungsverfahren: Asylberechtigung oder Status als anerkannter Flüchtling

Während des laufenden Anerkennungsverfahrens werden die betroffenen Personen als Asylbewerber bezeichnet. Wird in diesem Verfahren festgestellt, dass ein Anspruch auf Asyl besteht, wird der Antragsteller als anerkannter Asylbewerber oder als Asylberechtigter bezeichnet. Wer keinen Anspruch auf Asyl hat, aber Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist, erhält den Status als anerkannter Flüchtling.

Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist vor allem wegen der Kriege in Syrien, dem Irak und in Afghanistan im Jahr 2015 stark angestiegen. Die Aufgaben der Antragsbearbeitung, Unterbringung und Integration der Asylbewerber stellen an alle zuständigen Stellen hohe Anforderungen.

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