Asylantrag des 24-Jährigen war seit 2025 abgelehntFrau (27) in Friedland vergewaltigt – durfte der Verdächtige noch in Deutschland sein?

Ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer ist vom Frankfurter Landgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt worden. (Symbolbild)
Dieser Fall sorgt auf Aufsehen (Symbolbild)
David-Wolfgang Ebener/dpa/dpa-tmn

Jetzt spricht der Staatsanwalt!
Es geht um einen schweren Vergewaltigungsvorwurf in Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) und viele offene Fragen. Eine Frau soll am helllichten Tag in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt worden sein. Der Tatverdächtige ist ein 24-jähriger Mann aus Benin, dessen Asylantrag bereits 2025 abgelehnt worden war. Das hat RTL.de exklusiv erfahren. Eine der zentralen Fragen: Durfte der Mann überhaupt noch in Deutschland sein? Staatsanwalt Michael Ziemke erklärt bei RTL jetzt den Aufenthaltsstatus des Mannes – und warum seine Behörde das Verbrechen nicht von sich aus öffentlich machte.

Vergewaltigung in Friedland: Verdächtiger sitzt wegen Fluchtgefahr in U-Haft

Es ist Sonntag, der 9. August, gegen 14.30 Uhr. In der Mühlenstraße in Friedland soll eine 27-jährige Deutsche in ein Gebüsch gezogen und dort vergewaltigt worden sein. Die Polizei sucht nach eigenen Angaben sofort nach dem mutmaßlichen Täter. Einen Tag später nehmen Ermittler einen 24-jährigen Staatsangehörigen aus Benin fest. RTL.de hatte berichtet.

Staatsanwalt Michael Ziemke sagt zu RTL: „Der Beschuldigte befindet sich in der JVA Neustrelitz in Untersuchungshaft.” Der Haftgrund: Fluchtgefahr.

Asylantrag schon Mitte 2025 abgelehnt – durfte der Mann trotzdem in Deutschland bleiben?

Staatsanwalt Ziemke bestätigt bei RTL, dass der Tatverdächtige ein 24-jähriger Asylbewerber aus Benin ist. RTL weiß exklusiv aus dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern: Bereits Mitte 2025 war der Asylantrag des Mannes abgelehnt worden.

Doch abgeschoben wurde er nicht, denn gegen die Ablehnung seines Asylantrags ging der 24-Jährige juristisch vor: „Hiergegen erhob er Klage zum Verwaltungsgericht Schwerin. Es liegt noch keine Entscheidung vor”, so die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg.

Die Antwort auf die entscheidende Frage lautet deshalb: Ja, der Mann durfte zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Deutschland bleiben. „Es bestand keine Ausreisepflicht“, so Ziemke.

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Tatverdächtiger war Justiz bereits vorher bekannt

Der Mann war den Strafverfolgungsbehörden offenbar schon vor dem Vergewaltigungsvorwurf bekannt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund gegen ihn wegen unerlaubter Einreise und einfachen Diebstahls ermittelt.

Offene Haftbefehle oder Fahndungsnotierungen lagen am 9. August nach Angaben von Ziemke aber nicht vor. Der 24-Jährige stand auch weder unter Bewährung noch unter Führungsaufsicht oder einer anderen gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Auflage.

Warum informierte die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus?

Eine weitere Frage bleibt brisant: Warum erfuhren die Menschen in Friedland zunächst überhaupt nichts von der mutmaßlichen Vergewaltigung?

Wie RTL bereits berichtete, veröffentlichten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst keine eigene Mitteilung über die schwere Straftat. Auch nachdem der Tatverdächtige festgenommen worden war und in Untersuchungshaft saß, machten die Behörden den Fall nicht von sich aus öffentlich.

Vor der Festnahme hatte die Polizei das damit begründet, den Zugriff auf den Verdächtigen nicht gefährden zu wollen. Sie verzichtete deshalb auf einen öffentlichen Zeugenaufruf.

Doch warum gab es auch danach keine Pressemitteilung? Staatsanwalt Ziemke erklärt gegenüber RTL, dass dies zumindest in Mecklenburg-Vorpommern kein ungewöhnliches Vorgehen sei: „Es ist zumindest hier im Land regelmäßig üblich bei solchen Delikten nicht proaktiv in die Presseberichterstattung einzutreten.“

Staatsanwalt verweist auf Schutz der 27-Jährigen

Ziemke begründet das vor allem mit dem Schutz des Opfers. Gerade bei Sexualdelikten bestehe ein besonders großes Bedürfnis, die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen. Öffentliche Aufmerksamkeit könne die Folgen einer solchen Tat für das Opfer zusätzlich verschärfen.

Außerdem, so der Staatsanwalt, müsse man berücksichtigen, „dass es sich bei Friedland um eine Kleinstadt handelt und eine Stigmatisierung des Opfers vermieden werden sollte“.

Die Staatsanwaltschaft entschied sich damit bewusst gegen eine proaktive Pressemitteilung zu dem Fall. Für den Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quelle: eigene RTL-Recherche/ dieser Artikel wurde aktualisiert