Verurteilt statt abgeschobenAcht Jahre Haft für den Mann mit elf Identitäten!

Nach 19(!) Straftaten immer noch in Deutschland.
Am Montag steht Redouan El H. (34) wegen versuchten Totschlags und Raubs vor dem Landgericht Hannover. Laut Gerichtssprecher ist das nur die Spitze des Eisberges. Denn Diebstahl, Körperverletzung und Drogenhandel stehen schon lange in der Akte des Mannes, dessen Asyl schon längst abgelehnt wurde. Doch nicht einmal jetzt, wo er einen Mann fast zu Tode schlägt, muss er das Land verlassen.
Elf Fake-Namen in zehn Jahren!
Im Februar 2015 kommt der Marokkaner in Deutschland an, hat keine Papiere dabei und gibt vor, aus Algerien zu kommen. Es ist die erste Lüge von vielen, die Redouan El H. den Behörden vorgaukelt. Wie das Gericht bestätigt, ist er inzwischen mit elf Fake-Namen, die er sich ausgedacht hat, bei den Behörden registriert!
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Dass er aus Marokko stammt und nicht aus Algerien, fällt erst Monate später beim Erstellen der Ersatzpapiere auf. Seine Abschiebung verzögert sich. Unglaubliche vier Jahre gehen ins Land, bis seine Identität endgültig bestätigt wird. Neben „diplomatischen Spannungen“ zwischen Deutschland und Marokko, soll eine Behördenpanne die weiteren Abschiebebemühungen behindert haben: Die Ersatzpapiere waren wohl schon abgelaufen. Redouan El H. lebt also weiterhin in Deutschland – und begeht ungehindert Straftaten.
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Verteidiger: „Man muss nicht sympathisch rüberkommen als Angeklagter”
Schwerer Diebstahl, räuberische Erpressung, Nötigung, Körperverletzung und Drogenhandel stehen bereits in seiner Akte, als er am 19. Mai 2025 noch einen Schritt weiter geht. Im Eingangsbereich des Hauptbahnhofs Hannover gerät er laut Anklageschrift mit einem anderen Mann in Streit. Dann soll er ihn gegen eine Säule geschubst und wuchtig mit der Faust gegen seinen Kopf geschlagen haben, bis dieser zu Boden gegangen sei. Statt es dabei zu belassen, soll Redouan El H. immer wieder nachgetreten haben, auch gegen den Kopf des Mannes. Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: versuchter Totschlag.
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Bei der heutigen Anklageverlesung hört H. aufmerksam zu. Immer wieder schüttelt er dabei den Kopf, ruft aufgebracht: „Das stimmt nicht. Das ist alles gelogen.“ Er sei zuerst angegriffen worden und habe sich nur verteidigen wollen. Der Angeklagte gestikuliert aggressiv, bis die Richterin ihn ermahnt: „Hier gibt es Spielregeln und auch Sie müssen sich daran halten.“

„Natürlich ist man als Angeklagter angespannt, dafür muss man ja auch Verständnis haben. Die andere Sache ist, man muss ja nicht sympathisch oder nett rüberkommen als Angeklagter. Man hat trotzdem Rechte, die dann wahrgenommen werden müssen“, sagt sein Verteidiger Marcin Raminski im Gespräch mit RTL.
H. kann frühestens nach vier Jahren abgeschoben werden
Das Urteil hat es in sich: Der Marokkaner bekommt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. „Die Strafkammer hat insbesondere berücksichtigt, dass starke Verletzungsfolgen bei dem Geschädigten aufgetreten sind, also unter anderem eine gebrochene Nase, ein gelockerter Zahn, eine Platzwunde am Kopf”, sagt Eike Kassebaum vom Landgericht Hannover.
Bei der Urteilsverkündung sagt der Angeklagte laut: er wolle es nicht hören, die Richterin solle aufhören. Redouan El H. will das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen lassen, also Revision einlegen. Sein Verteidiger schaut nun, ob das möglich ist, erzählt er im Gespräch mit RTL:„Und eine mögliche Abschiebung meines Mandanten würde dann nach der Mindestzeit von einem halben Jahr oder der Hälfte der Freiheitsstrafe erfolgen können. Das heißt, mein Mandant könnte dann frühestens meines Erachtens nach in knapp vier bis viereinhalb Jahren abgeschoben werden”, so Raminski weiter.
An einer Gefängnisstrafe kommt der 34-Jährige also sehr wahrscheinlich nicht mehr vorbei, an einer sofortigen Abschiebung allerdings schon. Denn in Deutschland gilt: Stafvollzug vor Abschiebung.


































