Asylzentrum am Flughafen Düsseldorf geplantNeues EU-Asylsystem: Was sich für Flüchtlinge, Kommunen und Schulen in NRW ändert
Mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) kommen auf Nordrhein-Westfalen zahlreiche Änderungen zu. Am Flughafen Düsseldorf soll ein Asylzentrum für bestimmte Asylverfahren entstehen. Außerdem sollen geflüchtete Kinder künftig schneller eine Regelschule besuchen.
Asylzentrum am Flughafen Düsseldorf geplant
Die EU-Asylreform bringt auch für NRW neue Einrichtungen mit sich. Auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf soll bis Mitte 2028 ein Asylzentrum für sogenannte Asylgrenzverfahren entstehen. Dort sollen 50 bis 60 Plätze geschaffen werden. Bis zur Fertigstellung ist eine Übergangslösung in einer Unterkunft in Ratingen geplant. Die Einrichtungen sind für Menschen vorgesehen, die über Flughäfen einreisen und bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören Personen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote, Menschen mit falschen Angaben zur Identität oder Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten. Die Verfahren sollen dort beschleunigt durchgeführt werden.
Flüchtlingskinder sollen schneller in die Schule
Eine wichtige Änderung betrifft Kinder und Jugendliche: Nach den neuen EU-Regeln sollen schulpflichtige Kinder spätestens drei Monate nach einem Asylantrag eine Regelschule besuchen. NRW will Familien deshalb künftig schneller aus den Landeseinrichtungen an die Kommunen verteilen. Bislang konnten Geflüchtete bis zu sechs Monate in den Einrichtungen des Landes bleiben. Künftig soll die Zuweisung deutlich früher erfolgen. Nach Angaben des NRW-Fluchtministeriums lebten Ende Mai rund 7.000 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, darunter mehr als 700 Kinder.
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Einheitliche Registrierung für Flüchtlinge in der EU
Mit dem neuen EU-Asylsystem werden die Verfahren in den Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Künftig sollen alle unerlaubt eingereisten Personen nach denselben Standards registriert werden. Dazu gehören die Erfassung von Fingerabdrücken und Fotos, Sicherheitsüberprüfungen sowie Gesundheitschecks. Wer in einem anderen EU-Land erneut einen Asylantrag stellt, kann künftig leichter in das Land zurückgeschickt werden, in dem die erste Registrierung erfolgt ist. Die EU will damit die Migration besser steuern und Asylverfahren beschleunigen.































































