Mordprozess vor dem Landgericht HagenEhemann soll Frau im Schlaf getötet haben

Vor dem Landgericht Hagen hat am Montag (27.07.) der Prozess gegen einen 54-jährigen Mann aus Ennepetal begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Ehefrau im gemeinsamen Bett heimtückisch getötet zu haben. Der Angeklagte räumt die Tötung teilweise ein, schildert den Ablauf der Nacht jedoch anders als die Anklage.

Staatsanwaltschaft geht von heimtückischem Mord aus

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine Ehefrau im Februar 2026 getötet haben. Die 54-Jährige soll zuvor Schlaftabletten eingenommen und sich hingelegt haben. Anschließend soll der Angeklagte mit einem weichen Gegenstand auf ihren Hals eingewirkt haben. Welcher Gegenstand dabei verwendet worden sein soll, ist nach Angaben der Anklage nicht bekannt.

Ehe soll zuletzt von Trennungen geprägt gewesen sein

Das Paar war rund 30 Jahre verheiratet. Gemeinsame Kinder hatten die beiden nicht. Mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung sollen erfolglos geblieben sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war die Beziehung zuletzt von einem ständigen Auf und Ab geprägt. Obwohl der Angeklagte bereits eine neue Partnerin gehabt haben soll, lebte das Ehepaar offenbar aus finanziellen Gründen weiter zusammen. Auch das soll immer wieder zu Streit geführt haben.

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Angeklagter bestreitet Ablauf der Anklage

Vor Gericht räumte der gelernte Industriemechaniker die Tötung seiner Ehefrau teilweise ein. Den von der Staatsanwaltschaft geschilderten Tatablauf weist die Verteidigung jedoch zurück. Demnach habe die Frau nicht geschlafen. Stattdessen soll es in der Tatnacht über Stunden zu einem heftigen Streit gekommen sein, der schließlich eskalierte.

Einbruch soll vorgetäuscht worden sein

Nach der Tat soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft einen Einbruch vorgetäuscht haben, um den Verdacht von sich abzulenken. Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord. Die Verteidigung plädiert dagegen auf Totschlag. Bei einer Verurteilung wegen Mordes muss der 54-Jährige mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.