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Führerschein

Ein Führerschein berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs. Im Jahr 1999 wurde in Deutschland der Führerschein im Scheckkarten-Format eingeführt.

Führerschein picture alliance / dpa

Der Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die zum Fahren eines bestimmten Fahrzeugtyps berechtigt. Ausgestellt wird der Führerschein in Deutschland vom Landratsamt und kann im Falle eines normalen Pkw-Führerscheins frühestens ab einem Alter von 17 Jahren erworben werden. Es gibt die Möglichkeit des 'Begleiteten Fahrens‘, bei dem 17-Jährige mit in ihrem vorläufigen Führerschein eingetragenen Personen gemeinsam Auto fahren dürfen.

Um den Führerschein zu erhalten, muss der Antragsteller zwei Prüfungen absolvieren, eine theoretische, in der Grundwissen über die Straßenverkehrsordnung abgefragt wird, und eine praktische, bei welcher der Prüfling seine Fähigkeit zu fahren unter Beweis stellen muss. Zudem müssen bei einer Fahrschule eine je nach Land unterschiedliche Zahl an Fahr- und Theoriestunden der Prüfung vorausgehen.

Je nach Land variiert auch das Alter, ab dem ein gewisser Fahrzeugtyp gefahren werden darf. In Deutschland kann zum Beispiel bereits mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis für ein Moped ausgestellt werden. Bedingt durch die weiten Entfernungen innerhalb des Landes kann der Führerschein für Pkw in den USA sogar bereits mit 16 Jahren erworben werden.

In Deutschland beginnt nach erfolgreichen Prüfungen und damit dem Erwerb des Führerscheins der Klasse B eine zweijährige Probezeit, in der sich der Fahranfänger keine größeren Fahrfehler erlauben darf. Das Überfahren eines roten Ampelsignals würde in dieser Zeit zu einer Nachprüfung und zusätzlichen Fahrstunden führen, während es dafür nach Beendigung der Probezeit lediglich eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg gibt. Auch Alkohol darf in der Probezeit nicht konsumiert werden, wenn man danach noch Auto fahren möchte.

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