19. Januar 2026 ist Stichtag für Millionen Führerscheine!Was passiert, wenn ich mit dem alten Lappen erwischt werde?

von Zoé Gleisberg, Vera Coenen und Jan-Paul Götze

Schon erledigt oder müsst ihr noch?
Bereits seit einigen Jahren findet die EU-weite große Umtauschaktion statt: Führerscheine aller Klassen sollen einheitlich und fälschungssicher werden. Daher sollen alle künftig im Scheckkartenformat daherkommen. Betroffen von der Umtauschpflicht sind vor allem ältere Modelle in Form von Papierführerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden. Wer als Nächstes dran ist, verraten wir euch im Video.

Nächste Frist läuft ab! Auf dieses Detail kommt es jetzt beim Führerschein-Umtausch an

Der nächste Countdown im zeitlich geregelten Stufenplan läuft! Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Autofahrer, deren Führerschein zwischen 1999 und 2011 ausgestellt wurden, ihr Kärtchen umtauschen. Damit die Ämter nicht überlastet werden, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verschiedene Umtauschfristen festgelegt, die sich nach dem Geburts- und Ausstellungsjahr sowie der Führerscheinform richten.

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Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr entscheidend:

1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

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Bei Karten-Führerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist hingegen das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend:

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

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So läuft Führerscheinumtausch ab – und diese Ausnahmen solltet ihr beachten

Für alle Autofahrer, die vor 1953 geboren sind, gilt die Frist bis zum 19. Januar 2033. Damit soll laut BMDV „verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten.“

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Für den Umtausch muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der alte Führerschein und circa 25 Euro für die Bearbeitungsgebühr auf das Straßenverkehrsamt mitgebracht werden. Wer seine Umtauschfrist verpasst, muss laut dem ADAC mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Der neue EU-Führerschein kann dann 15 Jahre lang genutzt werden. Der Umtausch ist übrigens ein reiner Verwaltungsakt. Eine neue Fahrprüfung muss also niemand ablegen.

So sollen bis 2033 noch gut 15 Millionen Papier- und knapp 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine ersetzt werden.

Führerscheinumtausch verpennt? Diese Strafen drohen euch!

Das Problem: Nicht alle machen mit, wie eine stichprobenartige Umfrage bei Straßenverkehrsämtern zeigt. Was denen blüht? Wer ohne gültigen Führerschein fährt und erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

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Viele alte Führerscheine verlieren Anfang 2025 ihre Gültigkeit – doch wenige Wochen vor Ablauf der Frist hat vielerorts nur ein Teil der Autofahrer in Niedersachsen den verpflichtenden Umtausch beantragt. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Landkreisen und Straßenverkehrsämtern hervor.

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Die Landkreisverwaltungen und Straßenverkehrsämter weisen allerdings darauf hin, dass die Zahlen vorläufig und teils nicht vollständig exakt sind, da etwa Weg- und Zuzüge nicht berücksichtigt werden können.

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Da der Umtausch selbst aber nicht in jedem Landkreis gleich abläuft, solltet ihr einmal bei der für euch zuständigen Behörde checken, was ihr tun müsst und was ihr mit zum Termin mitbringen müsste. Meist muss ein Termin beim Amt vereinbart werden, es gibt jedoch auch Landkreise, wo ihr euren Führerschein digital oder postalisch umtauschen könnt.