Ich treffe Frauke Pakey an ihrem Wagen, den sie bei einer Verwandten in Walsrode unterstellen durfte. Nach einem eigentlich banalen Unfall ist das Auto jetzt unfahrbar. „Alles steht in den Sternen. Wie das ganze letzte 3/4 Jahr. Ich weiß nicht, was wird."
Im März ist Frau Pakey mit ihrem Wagen auf diesem Parkplatz unterwegs.
Sie kommt aus einer Parkbucht. Will hier nach rechts abbiegen. Von links kommt ein anderer Fahrer, aus dieser Straße. Die Fahrzeuge prallen etwa hier ineinander. Angeblich räumt der andere Autofahrer aber direkt seine Schuld ein. „Und er hat dann gesagt: Das melde ich meiner Versicherung. Ich habe dir ja die Vorfahrt genommen. Also ist er davon ausgegangen, dass rechts vor links gegolten hat." Frauke Pakey ruft die Polizei an – diese kann laut ihrer Aussage erst Stunden später kommen. Man entscheidet sich – weil die Schuldfrage ja geklärt sei - Kontaktdaten auszutauschen und zu fahren. Im Nachhinein stellt sich raus: Auf dem Parkplatz gilt NICHT rechts-vor-links. Heißt: Ihr wurde nicht die Vorfahrt genommen. Und wer hat jetzt Schuld an dem Unfall? Frauke Pakey zeigt mir den Schriftverkehr mit den Versicherungen. Ihr Anbieter entscheidet sich für eine 50:50 Verteilung, unter anderem weil es keine Zeugen gibt. Schon das findet Frauke Pakey eigentlich nicht fair, rechnet aber schließlich damit, dass die gegnerische Versicherung, die Allianz, ähnlich urteilen wird. Doch damit liegt sie falsch. Auszug aus dem Schriftverkehr (…) das höhere Verschulden trifft in jedem Fall Ihre Mandantschaft. Wir sind immer noch der Meinung, dass sie hätte den Unfall vermeiden können, da der Schaden am Fahrzeug unseres Kunden ganz hinten ist. Wir bieten jedoch an, den Schaden Ihrer Mandantschaft zu 30 % zu übernehmen. Aus unschuldig wird 50:50 und dann auch noch 70:30. Und als Frauke Pakey und ihr Anwalt das Angebot ablehnen, kommt es noch dicker: {Auszug Schriftverkehr 11. September; Allianz AG} „Bezugnehmend auf ihr Schreiben (…) teilen wir mit, dass wir an dem Angebot nicht mehr festhalten und bei unserer Ablehnung verbleiben.“
Frauke Pakey: „Ich soll zu 100 Prozent schuld haben. Mein Anwalt hat dann gesagt Ja, dann bleibt dir nur noch übrig zu klagen. Das ist mir aber im Moment auch nicht möglich." Über 7.000 Euro Schaden an ihrem Auto stellt ein Gutachter fest. Ungefähr 2.000 Euro bräuchte es laut Frauke Pakey, dass ihr Auto wieder fahrtüchtig wäre. „Ich hätte nicht gedacht, dass einem das so passieren kann.“ Ich hake bei der Allianz nach. Gibt es vielleicht für Frauke Pakey doch noch eine Lösung – ohne Gericht? Vorher will ich aber wissen: – was glauben denn diese Autofahrer, welche Regeln auf Parkplätzen gelten. "Die normalen Verkehrsregeln, die im Straßenverkehr wie rechts vor links auch.“
„rechts vor links!“
„Nein! Gilt nicht!"
„Auf öffentlichen Parkplätzen wie Supermärkten oder Raststätten (...) gilt das Rücksichtnahmegebot. Gehen Sie also NICHT davon aus, dass sie Vorfahrt haben und bleiben sie lieber einmal stehen und schauen sie nach Links und Rechts, was die anderen Verkehrsteilnehmer tun." Verbindlich gilt, dass man maximal 10 km und damit nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Rechts-vor Links gilt auf öffentlichen Parkplätzen nur dann, wenn die Fahrgassen wirklich wie Straßen angeordnet sind. Also markiert, durchgehend und klar befahrbar. Auf privaten Parkplätzen, wie etwa einem Firmengelände, legt der Betreiber die Regeln fest. Da hilft nur: Runter vom Gas und besonders achtsam fahren. Inzwischen habe ich Rückmeldung von der Allianz: Man lässt sich darauf ein, Frauke Pakey noch mal die 70-30-Regelung anzubieten. Am Telefon erklärt sie mir, dass sie das Angebot annehmen will. „Einerseits bin ich erleichtert. Dass ich den Anwalt und den Gutachter bezahlen kann. Der zweite wichtige Punkt war ja, dass meine Mitmenschen einfach aufgeklärt werden, wie sich die Verkehrsregeln sich auf Supermarktparkplätzen so verhalten." Ich selbst werde jetzt auf Parkplätzen sicherlich noch deutlich vorsichtiger unterwegs sein als bisher.