Beim Blick auf die Kontoauszüge, auf Papier oder digital, staunen derzeit viele Deutsche: rund neunzig Euro wurden abgebucht. Für eine Vorsorge- oder NotfallKarte. Doch davon haben die Betroffenen noch nie gehört, geschweige denn, dass sie diese Karte bestellt hätten. Wie viele Abzock-Opfer es gibt, können weder die Polizei noch die Verbraucherzentralen sagen.
Andrea Steinbach, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Sie müssen ja davon ausgehen, dass zu uns nur die Spitze des Eisberges kommt. Und das Ganze ging Anfang September los. Hier in Rheinland-Pfalz. Und seitdem haben wirklich unsere Beraterinnen und auch unsere Servicekräfte fast tagtäglich damit zu tun.“
Auf diesen angeblich bestellten Karten sollen Gesundheitsdaten und Notfallkontakte abgespeichert werden können. Wie dilettantisch eine der dazugehörigen Seiten erstellt wurde, zeigt die dort abgebildete Ärztin, die elf Finger hat. Hinter der Seite steckt die Firma Megatipp Emergency Call Services. Wie die an die Kontodaten gekommen ist – darüber lässt sich nur spekulieren.
Andrea Steinbach, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Das kann sein, dass man mal Kontodaten leichtfertig irgendwo im Netz eingegeben hat. Es gibt natürlich auch legale und illegale Datenkäufe bei Firmen untereinander. Es kann sein, dass es sich mal, dass man mal von irgendjemand angerufen wurde, dubiose Gewinnspielanrufe und man hat da mal was preisgegeben.“
Seid also immer vorsichtig und gebt bei solchen Anrufen keine Kontodaten an oder tippt sie leichtfertig irgendwo ein. Aber zurück zu Megatipp. Die Firma sitzt im türkischen Izmir, hat aber laut Impressum Zweigstellen in Stuttgart. Doch an einer der angegebenen Adresse sitzt: eine Spedition, an der anderen: keine Spur der Firma. Betroffene können sich allerdings ganz leicht ihre neunzig Euro zurückholen.
Torsten Knippertz, RTL- Verbraucherexperte: „Wenn die Lastschrift unberechtigt erfolgt ist, also wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt hat, dann hat man 13 Monate Zeit, ab Abbuchung das Geld zurückzufordern. So eine Rückbuchung von einer unberechtigten Lastschrift kostet nichts. Die Banken dürfen dafür keine Gebühren verlangen.“
Aber besonders bei solchen dubiosen Firmen sollten Betroffene das Motto beherzigen: doppelt hält besser. „Vorsichtshalber sollte man aber trotzdem den Vertrag bestreiten bzw. widerrufen, das Unternehmen kontaktieren, zum Beispiel mit einem Einwurfeinschreiben. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Musterbriefe gibt es zum Beispiel auch bei den Verbraucherzentralen“, so Torsten Knippertz.
Solche Firmen spekulieren darauf, dass vielen die Abbuchung gar nicht auffällt, deshalb stets genau die Kontoauszüge checken. Denkt daran: Immer wieder strecken Menschen nach Ihrem Geld die Finger aus – in diesem Fall waren es sogar elf.