Kann ich nach Weihnachten eigentlich auch ohne Kassenbon Geschenke umtauschen? Auch wenn sich in Deutschland hartnäckig der Irrglaube hält, dass man immer ein gesetzliches Umtauschrecht hat, ist das tatsächlich nicht der Fall. Aber der Händler kann natürlich aus Kulanz durchaus ein solches Recht einräumen, auch wenn es keinen Fehler oder Mangel gibt. Aber wenn er eben aus Kulanz das Umtauschrecht einräumt, dann kann er auch die Regeln für diesen Umtausch bestimmen. Also er kann durchaus sagen ohne Bon kein Umtausch. Muss der Händler ein Geschenk eigentlich zurücknehmen, wenn es defekt ist ? Wenn ich Neuware als Verbraucher kaufe, dann muss diese mangelfrei sein. Ist sie das nicht, kann ich mich beim Verkäufer melden und der muss entweder die Sache reparieren, mir eine neue Sache verschaffen oder ich kann den Wert mindern. Wenn alles nicht klappt, kann ich auch tatsächlich die Ware zurückgeben und bekomme das Geld zurück. Das sind die sogenannten Gewährleistungsrechte und die habe ich als Verbraucher gegenüber dem Händler tatsächlich 24 Monate lang. Welche Rückgaberechte habe ich eigentlich bei Onlinekäufen im Weihnachtsgeschäft? Ein Rückgaberecht im eigentlichen Sinne gibt es nicht, aber im Onlinegeschäft habe ich grundsätzlich die Möglichkeit, meinen Vertrag zu widerrufen. Ich kann also grundlos den Widerruf erklären und nur in Ausnahmefällen ist das nicht der Fall, zum Beispiel bei Hygieneartikeln. Eigentlich muss ich eine Frist von 14 Tagen dabei beachten. Die beginnt ab Erhalt der Ware im Weihnachtsgeschäft. Sind aber viele Geschäfte sehr, sehr großzügig und die Frist von 14 Tagen wird oft deutlich verlängert. Gibt es eigentlich irgendwelche Sonderregelungen, die ich bei Gutscheinen beachten muss? Auch wenn ich einen Gutschein als Geschenk erhalten habe, gelten die normalen Gutscheinregeln. Das heißt, in aller Regel habe ich keinen Anspruch auf Auszahlung des Betrages. Aber natürlich kann mir der Händler entgegenkommen. Außerdem sollte ich beachten, dass man in den meisten Fällen nur drei Jahre Zeit hat, den Gutschein einzulösen. Und das gilt eben auch für Geschenkgutscheine. Zusammenfassend kann ich mir also zu Geschenken folgende vier Aspekte merken. Erstens ein gesetzliches Umtauschrecht. Nur war mir eine Sache nicht gefällt. Das gibt es leider nicht. Zweitens, wenn eine Sache aber einen Fehler hat, dann habe ich Gewährleistungsrechte und kann das Geschenk gegebenenfalls sogar an den Händler zurückgeben. Drittens Wenn ich online unterwegs bin, dann habe ich immer mindestens ein 14-tägiges Widerrufsrecht, kann mich also so vom Vertrag lösen. Und viertens, wenn ich einen Geschenkgutschein bekomme, dann muss ich die üblichen Regeln beachten. Ich bekomme also in der Regel nicht das Geld und habe drei Jahre Zeit, den Geschenkgutschein einzulösen.