Post von der Krankenkasse?Das müsst ihr über die elektronische Patientenakte wissen
Wo ist nochmal mein Befund vom letzten Jahr?
Solche Fragen sollen sich gesetzlich Versicherte bald nicht mehr stellen: Im Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte. Dort können dann alle persönlichen Gesundheitsdaten gespeichert und abgerufen werden. Wie’s funktioniert, welche Bedenken es gibt und was ihr jetzt schon wissen müsst.
Digitaler Gesundheitsordner kann viele Vorteile haben
Aktuell finden viele gesetzlich Versicherte Post von ihrer Krankenkasse im Briefkasten: Darin werden sie schriftlich auf die Einführung der E-Patientenakte (ePA) und die Möglichkeit hingewiesen, Widerspruch einzulegen. Wer nicht widerspricht, für den wird die digitale Akte ab Januar 2025 automatisch angelegt. Aber worum geht es überhaupt?
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, kann man sich wie einen digitalen Gesundheitsordner vorstellen. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, Befunden und Laborwerten sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Zusätzlich können Patienten über die App ihrer Krankenkasse selbst ihre Akte einsehen und Dokumente hochladen. Die ePA soll Behandlungsfehler, unnötige Mehrfachuntersuchungen und Arzneimittel-Wechselwirkungen vermeiden. Mit Bezug auf eine Studie der Barmer sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass allein durch die Vermeidung von Wechselwirkungen jährlich 65.000 Todesfälle durch die ePA vermieden werden könnten.
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Kritik an der Funktionsweise
Das klingt zwar gut, es gibt aber auch Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beanstandete, die ePA sei zunächst eine digital einsehbare Papiersammlung. „Ärztinnen und Ärzte müssen jedes einzelne Dokument lesen, um die medizinisch notwendigen Informationen rauszufiltern“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Aktuell verfüge die ePA nicht über eine Künstliche Intelligenz, die Daten aufbereite und verknüpfe. Für chronisch Kranke, Alte und Pflegebedürftige wäre es zudem wichtig, wenn alle alten Befunde automatisch vorhanden wären.
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Daten werden pseudonymisiert
Die Daten in der ePA sind verschlüsselt und jeder Nutzer kann entscheiden, wer Zugriff auf sie haben darf. So bleibe der Patient „Herr seiner Daten“, sagt Lauterbach. Zudem könne man über die App auch entscheiden, einzelne Befunde vom Zugriff auszuschließen. Werden Daten an Forschungseinrichtungen übermittelt, geschehe das pseudonymisiert.
Dieses Verfahren wurde allerdings bereits kritisiert: Im Falle eines Hackerangriffs könnten dann auch Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden, heißt es beispielsweise in einem Bericht der Tageszeitung Die Rheinpfalz. Verpflichtend ist die ePA übrigens nicht. Wer sie nicht nutzen möchte, kann bei seiner Krankenkasse widersprechen.
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Wann geht es los?
Ab dem 15. Januar 2025 soll die ePA zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg starten. Voraussichtlich vier Wochen später soll sie bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken nutzbar sein. (iga mit dpa)
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