Frau bekam 1.000 Euro weniger Lohn, sie klagte - und hat vor Gericht gewonnen!
Gender Pay Gap: Mehr Geld für alle Frauen nach Urteil? Anwältin Mutschke ordnet ein!
„Schlechter verhandelt“ – das gilt als Grund, um Frauen weniger Gehalt als dem männlichen Kollegen zu zahlen, so nicht mehr. Konkret hatte eine Frau aus Sachsen geklagt, nachdem sie 1.000 Euro weniger Gehalt als ihr Kollege verdiente und das für die gleiche Arbeit. Das Arbeitsgericht in Erfurt hat ihr jetzt zugesprochen. Die Angestellte soll jetzt eine ordentliche Gehaltsnachzahlung und eine Entschädigung bekommen. Mit dem Urteil soll damit auch allgemein die Position von Frauen gestärkt werden. Doch was heißt das jetzt ganz konkret auch für alle anderen Frauen? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ordnet die Lage ein.
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Was bedeutet das Urteil jetzt für mich als Frau?
Die höchstrichterliche Entscheidung kann vielen Frauen helfen – das macht auch Rechtsanwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview deutlich: „Ich glaube wirklich, dass das Urteil weiter den Weg ebnet für gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit, denn ganz klar: Arbeitgeber müssen sich Gedanken machen, warum sie unterschiedlich bezahlen.“ Arbeitgeber müssten sich fragen, ob das wirklich sachliche, objektive Kriterien seien, nach denen sie ihre Mitarbeiter bezahlen.
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„Wenn das nicht der Fall ist, werden sie Frauen künftig besser bezahlen müssen. Und das ist ja ganz ohne Gericht eine schöne Konsequenz“, so Mutschke weiter. So könne es gut sein, dass dieses Urteil auch weitere Verfahren für mehr Lohngerechtigkeit nach sich ziehen werde:
„Das Bundesarbeitsgericht hat ja sehr hohe Hürden angelegt, wenn Arbeitgeber Männer und Frauen unterschiedlich bezahlen bei gleicher Arbeit“. Diese Hürden könnten viele vielleicht nicht erfüllen, so Mutschke. Das sei die Chance für viele Frauen hier für mehr Lohngerechtigkeit zu sorgen.
Ganz konkret heißt das: Arbeitgeber müssen sachliche und objektive Kriterien finden, warum sie Frauen bei gleicher Arbeit mit gleichen oder ähnlichen Qualifikationen weniger Gehalt zahlen als männlichen Kollegen. Die Hürde würde also umso größer für Arbeitgeber, heißt es von der Anwältin.
Habe ich als Frau jetzt die Chance, dass mein Gehalt angepasst wird?
Um mehr Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen, gibt es bereits das sogenannte Entgelttransparenzgesetz. Das soll fördern, dass männliche und weibliche Beschäftigte gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gezahlt bekommen. Das bedeutet, laut Bundesfamilienministerium konkret: Es ist verboten, Frauen und Männern ein unterschiedliches Gehalt zu zahlen, wenn der Unterschied auf das Geschlecht zurückzuführen ist. Doch klar ist auch, das Gesetz, das schon seit 2017 eingeführt wurde, hat kaum Wirkung gezeigt.
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„Im ersten Augenblick hat man das Gesetz für einen zahnlosen Tiger gehalten, weil zumindest der Auskunftsanspruch über die Entgeltstrukturen erst bei Unternehmen ab 200 Mitarbeitern gilt. Das ist natürlich problematisch, weil kleine Unternehmen da erstmal nicht erfasst sind. Aber dieses Urteil zeigt sehr schön: das betrifft NUR den Auskunftsanspruch. Ansonsten gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch in kleineren Unternehmen“, macht die Rechtsanwältin klar.
Das heißt:
Erstmal gilt es zu checken, ob ich selbst vom Gender Pay Gap betroffen bin
und wenn ja, gilt es zu prüfen, ob ich gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichte im Vergleich zu besser bezahlten Kollegen.
Gerade in großen Betrieben soll da das Entgelttransparenzgesetz mehr Transparenz über Lohnstrukturen schaffen, in kleinen Betrieben kann es helfen auch mal bei Kollegen nachzufragen: Über Geld spricht man mehr!
Liegt ein Gender Pay Gap vor, muss der Arbeitgeber konkret klar machen, an welchen Kriterien die unterschiedliche Entlohnung für die gleiche Arbeit festgemacht wird. Die Chancen für eine gute Verhandlungsbasis werden für Frauen also besser! (lwe)
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