Neues Gesetz beschlossenWas bringt die Krankenhausreform?

Weniger Krankenhäuser, mehr Qualität?
Die Krankenhausreform der Ampel ist auf dem Weg. Sie soll die medizinische Versorgung verbessern. Was ändert sich konkret für jeden von uns?
Bundestag beschließt Krankenhausreform
Weniger Krankenhäuser im Land, dafür bessere Qualität und mehr Spezialisierung – das sind die Ziele einer großangelegten Krankenhausreform, die der Bundestag beschlossen hat. Nach zwei Jahren Vorbereitung brachten SPD, Grüne und FDP die Reform in namentlicher Abstimmung mit ihrer Mehrheit auf den Weg. Die Opposition lehnte die Pläne ab.
Die Ziele der Reform: weniger Finanzdruck und mehr Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen. Was sind die wichtigsten Änderungen, und was bedeutet das für die Patientinnen und Patienten?
Wofür braucht es eine Reform?
Deutschland hat nach Experteneinschätzung im Vergleich zu Nachbarländern zu viele Kliniken. Es gibt große Probleme: finanzielle Schwierigkeiten, Personalengpässe, ein Drittel der 480.000 Betten sind laut Gesundheitsministerium nicht belegt. Lauterbach sieht die Reform auch als eine Notbremse: Ohne Änderungen drohten Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.
Was ist eine Fallpauschale?
Aktuell bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Euro-Betrag, die sogenannte Fallpauschale. Das führt laut Lauterbach zu einem „Hamsterrad-Effekt“, möglichst viele Behandlungen auf möglichst günstige Weise zu machen, oder schafft sogar Anreize zu unnötigen Behandlungen. Als Beispiel wird gern die Knieprothese genannt, die eingebaut wird, wo es vielleicht gar nicht nötig ist.
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Und wie soll das abgestellt werden?
Das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen soll grundlegend geändert werden. Künftig soll es 60 Prozent der Vergütung schon allein dafür geben, dass Kliniken eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten. Sie bekommen also Geld, unabhängig von der Zahl der Fälle.
Was soll sich bei der Behandlungsqualität tun?
Die neue Fix-Vergütung soll eine Klinik für „Leistungsgruppen“ bekommen. Sie bilden medizinische Leistungen ab, und zwar präziser gefasst als grob benannte Fachabteilungen: Ausgangspunkt sollen 65 Gruppen sein, die dann etwa „OPs an der Wirbelsäule“ oder „Leukämie“ heißen könnten.
Mit definiert werden jeweils einheitliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung für die jeweilige Leistung. Lauterbach machte wiederholt klar, da keine Abstriche zu machen seien. Denn das soll bewirken, dass etwa Krebsbehandlungen in Kliniken mit Spezialkenntnissen gemacht werden.
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Was bedeutet das für die Versorgung auf dem Land?
Kritik an der Reform kam von der Opposition. So befürchte man, dass sich die Klinik-Versorgung vor allem auf dem Land verschlechtern wird. Lauterbach betonte, dass Abbau nur dort stattfinden solle, wo es eine Überversorgung gebe. Kleinere Häuser auf dem Land bekämen Zuschläge, damit sie überleben könnten.
Wie geht es weiter?
Das Vorhaben muss noch durch den Bundesrat. Es ist dem Gesetzentwurf zufolge dort zwar nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und so ausbremsen. (iga/dpa)
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