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Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht in Deutschland aus der Bundeskanzlerin und den Bundesministern, welche zusammen auch Bundeskabinett genannt werden.

Die Bundesregierung setzt sich aus dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin und dem Kabinett zusammen. Das Kabinett wiederum besteht aus den jeweiligen Fachministern für Ressorts wie Verkehr, Umwelt und Wirtschaft.
Die Aufgaben der Bundesregierung im Überblick
Eine Hauptaufgabe der Regierung ist die Initiierung von Gesetzen. Konkrete Gesetzesvorschläge werden dem Bundestag von den Ministern zur Abstimmung vorgelegt. Gesetzesvorschläge spiegeln in der Regel die politische Meinung des Bundeskanzlers wider, denn dieser gibt – wie im Grundgesetz verankert – die politischen Richtlinien für die Bundesregierung vor.Bundeskanzler, Bundespräsident und Minister
Die formelle Ernennung und Entlassung von Ministern erfolgt durch den Bundespräsidenten. In der politischen Praxis aber bestimmt auch der Kanzler zu einem großen Teil mit seinem Vorschlag, wer ernannt beziehungsweise entlassen wird. Der Kanzler wiederum stützt sich immer auf eine Mehrheit im Parlament. Nach vielen Bundestagswahlen ändert sich in der Regel die Konstellation der Parteien, die zusammen als Koalition eine Mehrheit bilden.Die Bundesregierung ist die Exekutive Gewalt in Deutschland
Im Schema der klassischen Gewaltenteilung nimmt die Bundesregierung die Rolle der exekutiven, also der ausführenden Gewalt ein, die von der judikativen (richterlichen) und legislativen (gesetzgebenden) Gewalt getrennt ist. In vielen Ländern wie beispielsweise den USA wird diese Trennung strikt eingehalten, denn dort hat der Präsident als Chef der Exekutivgewalt keinen Sitz im Kongress. Das politische System Deutschlands bildet hier eine Ausnahme, weil alle Minister zugleich einen Sitz im Parlament haben und somit an Abstimmungen teilnehmen, was eine Verschränkung der legislativen und exekutiven Gewalt bedeutet.Aktuelle Informationen über die Bundesregierung finden Sie immer bei RTL News!