Millionen Mieter kriegen Geld vom Vermieter zurück!
Durch Neuregelung jetzt CO2-Kosten zurückbekommen!
Habt ihr eine Gasheizung zu Hause?
Dann aufgepasst! Wer mit Gas heizt und zur Miete wohnt, bezahlt für den Ausstoß von Kohlendioxid den sogenannten CO2-Preis. Mieter können sich jetzt erstmalig einen Teil dieser Kosten zurückholen. Wie das funktioniert, erfahrt ihr hier.
Gasheizung? Geld zurück!
Gute Nachrichten für Mieter, die mit Gas heizen: Zum ersten Mal müssen Vermieter sich am sogenannten CO2-Preis beteiligen, der mit der jährlichen Gasrechnung erhoben wird. Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip verrät im Gespräch mit RTL alles, was man darüber wissen muss.
Der CO2-Preis wurde 2021 eingeführt, um klimaschädliche Emissionen zu senken. Fossile Brennstoffe sind so teurer geworden. „Langfristig soll es so teuer werden, klimaschädliche Produkte zu nutzen, dass man eben auf Alternativen umsteigt“, erklärt Weigl.
Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen
Um einen Teil des CO2-Preises zurückzubekommen, müsst ihr eigentlich nur zwei Voraussetzungen erfüllen, sagt Energieexperte Weigl:
Man muss zur Miete wohnen
Man muss einen eigenen Gasvertrag haben
Dann könne man sich an den Vermieter wenden, um die Rückzahlung anzufordern. Die neue Regelung gilt für alle Abrechnungen aus dem Jahr 2023, also für alle Rechnungen, die ab dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden. Wie die Rückforderung genau funktioniert, erfahrt ihr weiter unten.
Wenn ihr keinen eigenen Gasvertrag habt, muss sich euer Vermieter um die Aufteilung der CO2-Konten kümmern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus lebt und eine Zentralheizung im Keller habt. In diesem Fall kann es sich aber lohnen zu prüfen, ob die Aufteilung in der Nebenkostenabrechnung korrekt vorgenommen wurde.
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Wer viel heizen muss, bekommt viel zurück
Besonders lukrativ ist die Rückzahlung für alle, die viel heizen müssen, etwa weil das Haus, indem sie wohnen, schlecht gedämmt ist. In solchen Fällen könne die Rückerstattung bis zu 95 Prozent betragen, schreibt Finanztip. Denn wie hoch der Vermieteranteil des CO2-Preises ist, hängt davon ab, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Generell gilt: „Je höher der Verbrauch, desto mehr bekomme ich natürlich auch raus“, sagt Weigl.
Etwas weniger lukrativ ist die Rückzahlung, wenn man in einem denkmalgeschützten Gebäude lebt. Hier würde sich der Betrag halbieren, sagt Weigl. Wer also eigentlich 50 Euro zurückbekommen würde, bekommt in diesem Fall nur 25 Euro.
Beispielrechnung zeigt, wie viel Geld man bekommen kann
Die Experten bei Finanztip haben anhand einer Beispielrechnung gezeigt, wie viel man zurückbekommen kann: Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern und einem Gasverbrauch von 18.000 Kilowattstunden hätte man im Jahr 2023 etwa 105 Euro CO2-Kosten gehabt. 50 Prozent – also etwa 50 Euro – würde man dann zurückbekommen. Das lohne sich, sagt Weigl, schließlich sei die Rückforderung nicht sehr aufwendig. Außerdem wird der CO2-Preis weiter steigen: „Wir haben vorausberechnet: In drei Jahren ist es ungefähr schon doppelt so viel, was man zurückbekommt“, sagt Weigl. Sein Rat deshalb: sich jetzt schon um die Rückforderung kümmern.
Wie funktionierts?
Alles, was ihr braucht, um die Rückzahlung anzufordern, könnt ihr in eurer Gasrechnung finden, sagt Weigl. Das sind:
Euer Gasverbrauch in Kilowattstunden
Die Höhe eurer CO2-Kosten – Tipp: „Da gibt es einen eigenen Abschnitt in der Rechnung, wo das meistens drin steht.“
Anfangs- und Enddatum eures Abrechnungszeitraums – wichtig: Das Anfangsdatum muss im Jahr 2023 liegen
Eure Gesamtwohnfläche in Quadratmetern
Diese Informationen schickt ihr dann per Mail oder Brief an euren Vermieter. Dafür könnt ihr auch ein Musterschreiben verwenden, das von Finanztip bereitgestellt wird. Automatisch bekommt man die Rückzahlung übrigens nicht. Als Mieter muss man also aktiv werden.