Wann ist der Zuschuss für Januar auf meinem Konto?Wohngeld 2026 – alle Auszahlungstermine je Monat im Überblick

Verschiedene Wohnungsfassaden aneinandergereiht
Zahlreiche Menschen in Deutschland sind auf das sogenannte Wohngeld angewiesen. Doch an welchen Tagen im Jahr 2026 kann man mit dem Zuschuss rechnen? Wir klären euch auf.
www.imago-images.de, IMAGO SP/Michael Gstettenbauer
von Katharina Montada

Das Wohngeld unterstützt tausende Haushalte in Deutschland.
Wer Anspruch auf den Mietzuschuss hat, wartet am Monatsende oft sehnlich auf das Geld. Doch wann ist das eigentlich auf dem Konto? Wir geben euch einen Überblick über die Auszahlungstermine 2026.

Wann ist das Wohngeld Januar 2026 auf dem Konto?

Wohngeld wird wie das Bürgergeld für den jeweiligen Monat im Voraus überwiesen, sodass das Geld spätestens zum 1. des neuen Monats auf eurem Konto ist. Demnach wird das Wohngeld für den Januar 2026 bereits im Dezember 2025 überwiesen, konkret am 30. Dezember, ein Dienstag.

Lese-Tipp: Bürgergeld-Auszahlung für Januar 2026: Wann ist das Geld da? Alle Auszahlungstermine in unserer Tabelle

Tabelle zum Wohngeld 2026: An diesen Terminen wird der Mietzuschuss ausgezahlt

Alle Überweisungstermine, an denen das Wohngeld 2026 spätestens in dem jeweiligen Monat überwiesen wird, findet ihr in der Tabelle.

MonatAuszahlungsterminWochentag
Januar 202630. Dezember 2024Dienstag
Februar 202630. Januar 2026Freitag
März 202627. Februar 2026Freitag
April 202631. März 2026Dienstag
Mai 202630. April 2026Donnerstag
Juni 202629. Mai 2026Freitag
Juli 202630. Juni 2026Dienstag
August 202631. Juli 2026Freitag
September 202631. August 2026Montag
Oktober 202630. September 2026Mittwoch
November 202630. Oktober 2026Freitag
Dezember 202630. November 2026Montag
Januar 202730. Dezember 2026Mittwoch
Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Wohngeld 2026: Wer ist berechtigt?

Seid ihr Mieter oder Eigentümer von Wohnungen oder Häusern und habt wenig Einkommen, könntet ihr Anspruch auf Wohngeld haben. Abhängig ist das von unterschiedlichen Faktoren. Beispielsweise wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch die Miete oder das Einkommen ist. Auch Unterhaltszuschüsse oder die Rente von Oma oder Opa, die bei euch leben, wird mit einberechnet.

Lese-Tipp: Das ändert sich 2026: Bürgergeld, Rente, Krankenkassenbeiträge – die wichtigsten Verbrauchernews

Grundsätzlich berechtigt sind:

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente

  • erwerbstätige Familien sowie Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich

  • Studierende können Wohngeld beanspruchen, wenn nicht der ganze Haushalt einen BAföG-Anspruch hat

  • Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner können ebenfalls Anspruch auf Wohngeld haben

Wohngeld 2026 beantragen: So geht's!

Wer Wohngeld erhalten möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde stellen.

Wird euer Antrag bewilligt, ist auch eine rückwirkende Zahlung möglich, allerdings nur bis zum 1. des Antragsmonats.

Folgende Unterlagen benötigt ihr für einen Antrag:

  • Antrag auf Wohngeld

  • Mietvertrag

  • Nachweis über das Einkommen

  • Nachweis über Mietzahlungen

Playlist 50 Videos

Plus-Reform: So hoch ist das Wohngeld 2026

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Wohngeld durch eine Reform erhöht, um Haushalte mit niedrigerem Einkommen weiter zu entlasten. Dazu wurden die Einkommensgrenzen angehoben, wodurch die Wohngeldhöhe für viele Antragsteller deutlich gestiegen sind. Diese Maßnahme sollte den steigenden Mietkosten und der Inflation entgegenwirken.

Laut buerger-geld.org liegt der durchschnittliche Wohngeld-Betrag damit bei ca. 370 Euro monatlich. Da es erst im Vorjahr eine Reform gab, ist bisher nichts zu einer potenziell weiteren Wohngeld-Erhöhung im Jahr 2026 bekannt.

Wohngeld 2026: Bürgergeld-Empfänger sind nicht berechtigt

Wer Bürgergeld – bzw. ab Mitte 2026 die sogenannte Grundsicherung – empfängt, ist grundsätzlich nicht Wohngeld-berechtigt. Die Bundesagentur für Arbeit weist aber darauf hin, dass Wohngeld eine sogenannte „vorrangige Leistung“ ist. Das heißt, wenn ihr dadurch eure Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden könnt, dann solltet ihr zuerst einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Verwendete Quellen: buerger-geld.org, RTL-Archiv