Die wichtigsten Verbraucher-Infos fürs neue JahrPreiserhöhungen, Entlastungen, Wehrdienst, Bürgergeld und mehr – das ändert sich 2026!

Nicht mehr lang, dann ist 2025 Geschichte!
Die letzten Tage des Jahres scheinen mal wieder mit zweifacher Geschwindigkeit an uns vorbeizurauschen. Auch deshalb, weil auf den letzten Metern noch mal die Weichen für diverse Veränderungen gestellt werden, die uns Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr 2026 erwarten. Dazu gehören unter anderem die Reformen bei der Wehrpflicht und beim Bürgergeld. Was kommt sonst noch? Was wird teurer, was vielleicht sogar günstiger? Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Das lest ihr hier!
Deutschlandticket und Tanken ab 2026 teurer! Diese Preiserhöhungen kommen im Januar
Wer viel Auto oder Bahn fährt, muss jetzt einmal tief durchatmen. Denn sowohl die Kosten für das Deutschlandticket als auch die Benzin- und Diesel-Preise werden 2026 ansteigen – aber um wie viel?
Der Preis für das Deutschlandticket erhöht sich am 1. Januar von 58 auf 63 Euro pro Monat.
Die CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel wird auf 55 bis 65 Euro je Tonne erhöht. Damit erhöhen sich die Preise beim Tanken nach Berechnungen des ADAC sowohl bei Benzin als auch Diesel um etwa drei Cent pro Liter.
Im Jahr 2026 erwarten uns Verbraucher jedoch noch mehr Preiserhöhungen – vor allem bei den alltäglichen Kosten.
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Höhere Preise bei Lebensmitteln, Heizen und Co. – steigen 2026 die Lebenshaltungskosten?
Im nächsten Jahr könnten insbesondere Preiserhöhungen bei klassischen Lebenshaltungskosten wie unter anderem dem Heizen drohen: Denn auch beim Heizen schlägt sich die höhere CO₂-Abgabe nieder. Bei Gasheizungen steigen sie auf bis zu 1,55 Cent pro kWh an, bei Ölheizungen auf bis zu 20,7 Cent pro Liter. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil des Vermieters daran.
Auch Lebensmittel könnten 2026 teurer werden. So haben viele Supermärkte und Discounter, darunter Aldi Süd, Lidl, Rewe und Penny, angekündigt, ab dem neuen Jahr unter den Eigenmarken kein Fleisch aus der niedrigsten Haltungsform 1 mehr zu verkaufen, sondern mindestens aus der Haltungsform 2. Aldi Nord, Kaufland, Edeka und Netto erklärten der Deutschen Presse-Agentur, bei Schwein und Geflügel sei man bereits auf höhere Haltungsformen umgestiegen, bei Rindfleisch allerdings noch nicht.
Zusatzbeitragssatz für gesetzliche Krankenkassen auf 2,9 Prozent erhöht
Im neuen Jahr wird der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent erhöht. Bisher lag er bei 2,5 Prozent. Die Krankenkassen bestimmen ihre Zusatzbeiträge jedoch individuell. Bei dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag handelt es sich nur um eine ermittelte Richtgröße für den Beitrag, der im Schnitt nötig ist, damit die Kassen ihre Ausgaben decken können.
Aktuell liegt dieser zwischen zwei und vier Prozent, wie eine täglich aktualisierte Liste des Spitzenverbandes der Krankenkassen zeigt. Nach einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox mit Stand 23. Dezember haben schon 31 Krankenkassen einen Anstieg für ihre Kunden angekündigt, so etwa die Techniker Krankenkasse (von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent) und die DAK-Gesundheit (von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent).
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Kindergeld, Pendlerpauschale und Grundfreibetrag: So werden Verbraucher und Arbeitnehmer entlastet
Im Jahr 2026 erwarten Verbraucher nicht nur Kostenanstiege, sondern auch einige Entlastungen, die den Geldbeutel schonen.
Was insbesondere Familien erfreuen wird: Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2026 pro Monat um vier Euro auf 259 Euro pro Kind erhöht, jährlich gibt es dann insgesamt 3.108 Euro.
Steuerzahler profitieren zudem von einem höheren Grundfreibetrag, der ab 2026 gilt. Durch seine Erhöhung auf 12.348 Euro im nächsten Jahr bleibt mehr Geld vom Einkommen steuerfrei.
Auch Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit pendeln, werden steuerlich ab dem 1. Januar mehr entlastet. Dann soll die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent betragen. Bisher waren es nur 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, für die folgenden Kilometer 38 Cent. Wer nur geringe Einkünfte hat, erhält außerdem auf Antrag weiterhin die Mobilitätsprämie von 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale.
Eine weitere gute Nachricht für Verbraucher – vor allem für diejenigen, die gern auswärts essen: Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Januar von 19 auf sieben Prozent herabgesetzt. Ob Essengehen dadurch aber wirklich flächendeckend günstiger wird, ist fraglich: Die Restaurants sind nicht dazu verpflichtet, die Preissenkungen an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben.
Mindestlohn-Erhöhung ab 2026: So viel wird ab Januar pro Stunde bezahlt
Der Mindestlohn liegt bisher bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Mit dem Beschluss der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung steht jedoch fest: Sowohl 2026 als auch 2027 wird es erneut eine Mindestlohn-Erhöhung geben.
Demnach können sich Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2026 auf einen Mindestlohn von 13,90 Euro freuen – über einen Euro mehr die Stunde. Das ist ein Anstieg von 8,42 Prozent. Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn anschließend auf 14,60 Euro steigen – etwa fünf Prozent mehr als im Vorjahr.
Wichtig: Durch die Erhöhung des Mindestlohnes steigt ebenfalls die Verdienstgrenze für Minijobs. Diese hebt sich von ehemals 556 Euro (2025) auf 603 Euro (2026) an.
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Wer gut verdient, muss mehr abgeben
Ab Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge. Wer gut verdient, zahlt dann also mehr für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Bei der Krankenversicherung steigt die Grenze auf 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat (2025: 66.150 Euro im Jahr/5.512,50 Euro im Monat). Bei der Rentenversicherung sind es 8.450 Euro im Monat (2025: 8.050 Euro im Monat).
Energiepreis-Entwicklung 2026 – Strom wird günstiger, aber Gas auch?
Die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen sinken im nächsten Jahr. Die Bundesregierung bezuschusst die Netzbetreiber, sodass geringere Netzentgelte an diese gezahlt werden müssen.
Wie hoch die Stromkosten tatsächlich ausfallen, hängt von individuellen Faktoren ab – auf ihrer Website gibt die Bundesregierung aber ein Beispiel: Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh kann im Jahr durch das niedrigere Netzentgelt rund 100 Euro sparen. Allerdings muss auch die sogenannte KWKG-Umlage beachtet werden, die ab dem 1. Januar auf 0,446 Cent pro kWh erhöht wird (bisher 0,277 Cent).
Beim Gas ist es nicht ganz eindeutig: Zwar wird ab dem 1. Januar 2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft, die im Krisenjahr 2022 nach dem Angriff von Russland auf die Ukraine eingeführt wurde, um einen Gasmangel zu verhindern. Sie macht bisher noch rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus. Allerdings steigen beim Gas im Gegensatz zum Strom gleichzeitig die Netzentgelte. Zusammen mit der erhöhten CO₂-Abgabe ergibt sich also in Sachen Gaspreis ein gemischtes Bild.
Renten-Änderungen 2026: Aktiv- und Frühstart-Rente sollen Januar in Kraft treten
Nächstes Jahr werden gleich zwei neue Renten-Pläne umgesetzt: Mit der Aktivrente sollen Rentnerinnen und Rentner ab 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können. Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden. Es gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Mit der Frühstart-Rente wiederum sollen Kinder zwischen sechs und 18 Jahren laut Koalitionsvertrag zukünftig 10 Euro pro Monat vom Staat enthalten, die in ein Altersvorsorgedepot fließen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Eltern sich rechtzeitig um ein Depot oder eine Versicherung kümmern. Ansonsten soll den Kindern automatisch eine Standardlösung zugeteilt werden.
Laut der Tagesschau fehlen der Regierung aber die finanziellen Mittel, um die Maßnahme ab 2026 wie geplant für alle berechtigten Jahrgänge umzusetzen. Deshalb sollen erst einmal nur die Sechsjährigen (Jahrgang 2020) die Förderung erhalten. Weitere Jahrgänge sollen dann Jahr für Jahr hinzukommen.
Bürgergeld-Reform! Ab 2026 gilt die Grundsicherung – mit härteren Sanktionen
Das Bürgergeld ist bald Geschichte – ab 2026 heißt es Grundsicherung. Doch was verbirgt sich dahinter? Die sogenannte Grundsicherung baut zunächst auf dem Bürgergeld-Prinzip auf – allerdings mit deutlich härteren Sanktionen bei Pflichtverletzungen.
Wer zum Beispiel Termine im Jobcenter versäumt oder zuvor gebuchte Fortbildungsseminare ausfallen lässt, muss mit Kürzungen rechnen – 30 Prozent sind dabei zulässig. Doch auch eine vollständige Streichung der Leistungen ist möglich. Dafür muss jedoch eine Arbeitsverweigerung vorliegen.
Weitere Änderungen, auf die sich die Spitzen der Regierungskoalition aus CDU und SPD unter anderem geeinigt haben:
eine höhere Kontaktdichte bei Langzeit-Arbeitslosen,
individuelle Angebote für Leistungsbezieher,
Überweisung der Mietzahlungen an den Mieter selbst, insofern die Arbeitsaufnahme verweigert werden sollte,
erneute Einführung eines Vermittlungsvorranges sowie
der Wegfall von Karenzzeiten.
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Trotz der härteren Sanktionen, die mit der Grundsicherung 2026 kommen sollen, seien die erwarteten Einsparungen eher enttäuschend. Sollten 100.000 Menschen nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein, könne man eine Milliarde Euro einsparen.
Neues Wehrdienst-Gesetz ab 2026 in Deutschland – Freiwilligkeit statt Pflicht!
Die Bundeswehr soll wachsen, das Gesetz zum neuen Wehrdienst tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft. Das bedeutet: Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang des Jahres einen Fragebogen, in dem „ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt” werden soll, so die Bundesregierung.
Für Männer ist die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend, für Frauen freiwillig. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Musterung dann für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wieder zur Pflicht werden.
Im ersten Jahr sollen zunächst um die 20.000 Freiwillige aus einem Jahrgang gewonnen werden. Klappt das nicht, behält sich die Regierung die sogenannte Bedarfswehrpflicht vor. Sollten alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sein, könnte es als „Ultima Ratio” zum Zufalls- oder Losverfahren kommen, so das Verteidigungsministerium.
Recht auf Ganztagsbetreuung
Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule kommen, kann das für Eltern sehr knifflig werden, was die Betreuung angeht. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet.
Schluss mit lustig – Lachgas-Verbot für Minderjährige
Lachgas, eigentlich ein leichtes Betäubungsmittel und in der Lebensmittelindustrie zum Aufschäumen genutzt, hat sich längst als Partydroge etabliert. Für Kinder und Jugendliche wird es wegen der Risiken für die Gesundheit im neuen Jahr verboten. Das heißt, die Abgabe an Personen unter 18 ist nicht erlaubt, auch der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten werden verboten. Von 8,4-Gramm-Kartuschen für Sahnespender können nur noch maximal zehn Stück pro Verkaufsvorgang von Erwachsenen erworben werden. Gelten sollen die neuen Vorgaben voraussichtlich ab April 2026.
Müsst ihr euren Führerschein umtauschen?
In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wer seinen zwischen 1999 und 2001 bekommen hat, muss das bis zum 19. Januar 2026 tun. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Für den Umtausch des Dokuments ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Ihr braucht einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den noch aktuellen Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro.
Verwendete Quellen: bundesregierung.de, rnd.de, ADAC.de, handwerksblatt.de, tagesschau.de, tk.de, dpa
































