Bürgergeld
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die aktuell keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und ersetzt ab 2023 das bisher ausgezahlte Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Erwerbsfähige bedürftige Menschen erhalten die staatliche Hilfe statt des bis 2022 gültigen Arbeitslosengeldes II (Hartz IV). Das neue Gesetz stellt eine große Sozialreform der Ampel-Regierung unter Kanzler Olaf Scholz dar und umfasst Änderungen in Bezug auf Beitragshöhe, Sanktionen und Schonvermögen.
Das Bürgergeld stellt generell eine Grundsicherung für Menschen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht aus einem Einkommen finanzieren können. Etwa, weil sie ihre Arbeit verloren, ein Geschäft oder Unternehmen aufgeben mussten oder chronisch krank sind.
Bürgergeld ab 2023: Antrag und Höhe
Wer bereits im Jahr 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, der geht ab Januar 2023 automatisch zum neuen Bürgergeld über. Ein gesonderter Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Alleinstehende bekommen ab dem 1. Januar 2023 dann 502 statt bisher 449 Euro, Jugendliche 420 Euro. Weitere Regelsätze für Paare, Erwachsene, die noch im Haus der Eltern wohnen oder Kinder sind ebenfalls gestiegen.Wer Bürgergeld neu beantragen möchte, der meldet sich beim zuständigen Jobcenter am Wohnort.
Bürgergeld: Sanktionen, Schonvermögen, Wohnung und Nebenjobs
Wer Jobangebote ablehnt, eine Meldung beim Jobcenter versäumt oder sich nicht bewirbt, kann weiterhin mit Leistungsminderungen rechnen. Es soll in jedem Fall allerdings geprüft werden, ob diese Kürzungen gerechtfertigt sind. Menschen, die Bürgergeld beziehen, sollen im ersten Jahr Vermögen und Erspartes behalten dürfen, solang es nicht über 40.000 Euro liegt. Für jedes weitere Mitglied im Haushalt gilt der Betrag von 15.000 Euro als Grenze. Die Altersvorsorge wird dabei nicht mit eingerechnet. Nach Ablauf des ersten Jahres gelten 15.000 Euro pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft als Freibetrag.Für die Wohnung von Beziehern von Bürgergeld gilt: Im ersten Jahr werden die Kosten für den Wohnraum übernommen. Zudem werden die Heizkosten in einem angemessenen Umfang gewährt – wer übermäßig heizt, kann Konsequenzen erhalten.
Mit dem Bürgergeld soll es auch bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose geben. Vor allem Schülerinnen, Schüler, Studierende und Auszubildende sollen von den neuen Freigrenzen profitieren. Sie können monatlich 520 Euro dazuverdienen, ohne, dass ihnen das Bürgergeld gekürzt wird. Generell werden die ersten 100 Euro, die ein Empfänger von Bürgergeld hinzuverdient nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Für Menschen, die über diesen 100 Euro liegen gibt es stufenweise weitere Regelungen. Wer zwischen 100 und 520 Euro verdient, dem werden 20 Prozent dieses Geldes nicht angerechnet, zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 Prozent. Wer sich 1.000 bis 1.200 Euro im Monat dazuverdient, dem werden 10 Prozent dieses Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Januar 2023: Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Bis Ende 2022 erhielten erwerbsfähige Menschen, die keiner Tätigkeit nachgingen Arbeitslosengeld II (Hartz IV). In einer Sozialreform beschloss die Ampel-Regierung aus SPD, FDP und Grünen im November 2022 die Einführung des neuen Bürgergeldes. Dabei musste sie auf Forderungen der Oppositionsparteien CDU/CSU eingehen. Diese hatten das neue Bürgergeld-Gesetz im Bundesrat zunächst abgelehnt und erst nach Umsetzung von Änderungen bei Sanktionen und Schonvermögen zugestimmt.Alle aktuellen Infos rund um das Bürgergeld finden Sie immer hier auf RTL.de