Frohes Fest mit FinanzspritzeWeihnachtsgeld für Bürgergeld-Empfänger! Verein verschenkt 150 Euro

Nicht alles einplanen: Knapp die Hälfte des Weihnachtsgeldes geht durch Steuern und Sozialabgaben weg.
Weihnachten ist teuer: Ein Verein verlost auch in diesem Jahr wieder 150 Euro an Bürgergeld-Empfänger. (Symbolbild)
Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn

Die Chance auf ein bisschen mehr Spielraum fürs Weihnachtsfest.
Der Verein Sanktionsfrei startet auch in diesem Jahr seine xMas-Aktion und verlost Geld an Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen. Die Nachfrage ist hoch, denn Extra-Ausgaben gehören im Dezember für viele schlicht dazu. Ab sofort können Berechtigte wieder mitmachen.

„Es geht um ein Stück Teilhabe”

Für rund 5,3 Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland bleiben Weihnachtsgeschenke, ein Festessen oder die Fahrt zur Familie oft ein Luxus. Seit dem 2. Dezember läuft daher die Verlosung: 150 Euro pro Gewinner – finanziert durch Spenden. Zum Auftakt legt der Verein direkt 3.000 Euro in den Topf. Laut Vereinswebseite sind aktuell bereits 21.700 Euro zusammengekommen. „Es geht um mehr als nur den Betrag – es geht um ein Stück Teilhabe”, schreibt der Verein.

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Wer kann teilnehmen?

Die Bedingungen sind überschaubar. Teilnahmeberechtigt ist, wer:

  • in Deutschland lebt

  • mindestens 16 Jahre alt ist

  • Bürgergeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält

Zusätzlich braucht es ein Konto mit Bankkarte im SEPA-Raum. Jugendliche zwischen 16 und 18 dürfen nur über eine sorgeberechtigte Person mitmachen. Die Anmeldung ist kostenlos und bis zum 11. Dezember, 12 Uhr, auf der Plattform des Vereins möglich. Danach entscheidet das Los. Pro Haushalt ist nur eine Teilnahme erlaubt, um möglichst viele Familien zu erreichen. Für Asylsuchende wird der Bonus als Gutschein ausgezahlt.

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Keine Angst vorm Jobcenter – Bonus ist anrechnungsfrei

Der wichtigste Punkt für viele: Laut Gesetz bleibt die Zahlung anrechnungsfrei und hat keine Auswirkungen auf das Bürgergeld. Da es sich um Spenden einer gemeinnützigen Organisation handelt, zählt der Bonus nicht als Einkommen. Sollte es dennoch Rückfragen geben, stellt der Verein eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit aus. Und weiter heißt es auf der Seite: „Für hartnäckige Fälle bieten wir juristische Unterstützung durch unsere Anwälte an.”

2015 wurde der Verein Sanktionsfrei von der Sozialaktivistin Helena Steinhaus gegründet. Er unterstützt Menschen im Bürgergeld- oder Grundsicherungsbezug nicht nur finanziell, etwa durch Aktionen wie den Weihnachtsbonus, sondern auch juristisch und durch Öffentlichkeitsarbeit gegen willkürliche Kürzungen und Sanktionen. (nha)

Verwendete Quellen: Verein Sanktionsfrei, Südkurier