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Strompreis
Der Strompreis: Wie er sich zusammensetzt und was Sie über aktuelle Strompreissteigerungen und -senkungen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Der Strompreis ist der Preis, den ein Mensch zahlt, um mit elektrischer Energie versorgt zu werden. Er setzt sich aus den Bestandteilen Erzeugung, Transport, Umlage und Steuern zusammen. Von dieser Zusammenstellung kann lediglich der Preis für die Stromerzeugung durch die Lieferanten verhandelt werden.
Ermittlung des Strompreises und Energienetze
Ein Strompreis wird dadurch ermittelt, dass ein Lieferant die notwendige Energie kauft und die gesetzlich festgelegten Umlagen addiert. Hinzu kommen Netzentgelte des Netzbetreibers, der Lohn für den Netzbetreiber und ein Risikozuschlag, der sich aus dem Festpreis mit einer Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten ergibt.Die Energieerzeuger betreiben selbst keine Netze. Deshalb sind die Netzbetreiber unabhängig und erheben eigene Gebühren (Netzentgelte), durch die das Netz betrieben und verwaltet wird. Die Höhe der Netzentgelte ist je nach Betreiber und Wohnort unterschiedlich.
Strompreise in Deutschland: Diese Umlagen sind Bestandteil
Der Strompreis besteht neben der Erzeugung und dem Netzentgelt aus acht verschiedenen Umlagen. Die Gemeinden erhalten für die Bereitstellung von Wegerechten eine Konzessionsabgabe, während die Stromsteuer zur Forcierung klimapolitischer Ziele erhoben wird. KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung) und EEG-Umlage (EEG bedeutet Erneuerbare-Energien-Gesetz) dienen energiepolitischen Zielen und fördern die Erzeugung erneuerbarer Energien. Eine Sonderkunden-Umlage legt entgangene Einnahmen der Netzbetreiber für Befreiung der Großindustrie vom Entgelt für die Netznutzung auf Privatverbraucher um. Die Offshore-Haftungsumlage soll Schäden ersetzen, die sich aus Verzögerungen beim Anschließen von Offshore-Windparks ergeben. 2014 entstand eine Abschalt-Umlage. Diese soll eine kontinuierliche Versorgung mit Strom gewährleisten, bei der Großverbraucher bei einer zu großen Nachfrage ihre Last abschalten.EEG-Umlage: Abschaffung im Juli 2022
Im Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage wurde 2022 beschlossen, dass Stromanbieter die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben müssen. Die endgültige Abschaffung der EEG-Umlage soll zum 1. Januar 2023 erfolgen. Dieser Beschluss soll zu einer Entlastung der Endverbraucher bei den Stromkosten führen.Stromerzeugung in Deutschland
Die Stromerzeugung erfolgt durch Grundlastkraftwerke und flexible Kraftwerke. Während Großkraftwerke unflexibel auf die schnell wechselnde Nachfrage reagieren, können Stromspeicher und Reservekraftwerke eine hohe Nachfrage in Spitzenzeiten und Stromschwankungen ausgleichen.Detaillierte Informationen über den Strompreis finden Sie bei RTL News.