Damit die Pflege der Eltern nicht zur Finanzfalle wird Wichtige Tipps von RTL-Finanzexpertin Susanne Althoff
Die Pflege der eigenen Eltern kann zur Finanzfalle werden!
Daher kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig Gedanken zu machen. Wie genau – das erklärt unsere RTL-Finanzexpertin Susanne Althoff.
Wann greift das Pflegegeld?
Angelina Kusterer (33) hat zwei Jobs auf einmal. Die 33-Jährige arbeitet zuhause sechs Stunden täglich für ein Callcenter. Doch sie hat einen zweiten Job. Denn gemeinsam mit ihrem Vater pflegt sie ihre Mutter. Und das rund um dir Uhr. Für Angelina ist das eine Mammutaufgabe – auch finanziell. Ihr Vater musste vor zehn Jahren aufhören. Aktuell leben sie vom Pflegegeld – 900 Euro! „Das ist für uns jetzt auch Einkommen.“
Lese-Tipp: Mit Mode Geld sparen! Das sind die Tipps von RTL-Finanzexpertin Susanne Althoff
Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand in der Familie pflegebedürftig wird?
Grundsätzlich gilt: Wenn jemand gepflegt werden muss, sollte man den Pflegegrad einstufen lassen. Denn auch wenn jemand zuhause pflegt, gibt es Pflegegeld von der gesetzlichen oder von der privaten Pflegekasse. „Wenn man dafür die Arbeitszeit reduzieren muss, um die Eltern oder ein behindertes Kind zu pflegen, dann steht einem dieses Geld zu“, sagt RTL-Finanzexpertin Susanne Althoff.
Es gibt dabei 5 Stufen.
Bei Pflegegrad eins (also wenn der zu Pflegende noch einiges ohne Hilfe bewältigen kann) gibt es 125 Euro Entlastungsgeld.
Ab Pflegegrad zwei (wenn Angehörige, Freunde oder ein ambulanter Dienst die häusliche Pflegeübernehmen) gibt es Pflegegeld. Das sind 316 Euro im Monat.
Bei Pflegegrad drei (hier sind mehrere Lebensbereiche beeinträchtigt) gibt es 545 Euro im Monat.
Bei Pflegegrad vier (und nachweislich schwersten Beeinträchtigungen) gibt es 728 Euro
Bei Grad fünf (und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) rund 900 Euro.
Allerdings: Laut einer RTL-Forsa-Umfrage greifen die meisten Befragten trotz Pflegegeld für Pflegekosten auf die Einnahmen und Ersparnisse der Eltern zurück. Mehr als jeder Dritte nutzt das eigene Einkommen. Für jeden Vierten kommt der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie in Frage. Auf eine Pflegezusatzversicherung der Eltern setzt nur etwa jeder Fünfte.
Aber können Sie da konkret finanziell vorbeugen?
Übirgens: Ab einem Alter von 50 rät die Verbraucherschutzzentrale zu einer Pflegezusatzversicherung. Sie ist dafür da, im Fall der Pflege eine Versorgungslücke zu schließen. Dabei können Online-Portale wie Check 24, Verivox oder Finaztip helfen oder auch die Verbraucherzentralen. (mtr)
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