Dafür steht er mit seinem Namen?
Dieses bayerische Unternehmen darf SO nicht mehr werben!

Brauchen Kinder siebenmal so viel Vitamin D wie Erwachsene?
Klare Antwort: Nein. Deshalb muss der bayerische Babynahrungskonzern Hipp nun seine Werbung ändern.
Kleingedrucktes ändert nichts an irreführender Werbung
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat dem Babynahrungshersteller Hipp irreführende Werbung verboten. Mit seinem Urteil gab es einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands statt und ließ dagegen keine Revision mehr zu.
Der Familienkonzern hatte für seine Kindermilch mit der Aussage „Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ geworben. Erst im Kleingedruckten auf der Verpackung stand die Klarstellung, dass sich das nur auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht. In der Online-Werbung war die Klarstellung hinter einem Button verborgen, den man anklicken konnte.
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Gesamteindruck der Werbung ist entscheidend
Den Richtern haben diese Hinweise aber nicht gereicht. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes sei der Gesamteindruck der Werbung entscheidend. Dass ein Kind siebenmal so viel Vitamin D benötige wie ein Erwachsener und die beworbene Milch diesen vermeintlichen Mehrbedarf decke, sei falsch. Die Hipp-Werbung verstoße gegen die EU-Verordnung, nach der nährwertbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein dürfen.
Hipp äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht. Die Werbung auf der Website hat das Unternehmen laut Verbraucherzentrale bereits angepasst. Ob auch die auf der Verpackung beanstandete Aussage geändert wurde, prüfe der Verband aktuell. (iga, mit dpa)
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