Die wichtigsten Änderungen für 2023 zusammengefasstWas müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für 2023 jetzt wissen?
Das neue Jahr bringt nicht nur einige Änderungen in Sachen Geld mit sich, sondern auch im Job tut sich einiges, denn in 2022 sind viele Urteile gefallen, die für 2023 wichtig werden.
Firmen müssen beispielsweise die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau erfassen, Urlaubsansprüche dürfen nicht mehr einfach verfallen und der gelbe Krankenschein ist passé. Viel Neues für 2023 also - was viele Beschäftigte jetzt wissen sollten, wir haben wichtige Änderungen zusammengefasst.
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Arbeitszeit muss genau erfasst werden
Bisher mussten Firmen nur festhalten, ob ihre Beschäftigten Überstunden gemacht oder an Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben. Jetzt ist das für die gesamte Arbeitszeit Pflicht.
"Unter dem Strich ist es für alle Beteiligten deutlich mehr Bürokratie, aber sie dient ja dazu, dass die Arbeitnehmerrechte gestärkt werden und am Ende auch eine Transparenz darüber besteht, wie viel Arbeitszeit ein Arbeitnehmer wirklich leistet", erklärt Rechtsanwalt Volker Görzel im RTL-Interview.
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Urlaubstage verfallen nicht mehr automatisch
Urlaub verjährt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht automatisch nach drei Jahren. Das gilt, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigen nicht rechtzeitig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen und sie vor einer drohenden Verjährung warnen. Ansonsten hat man auch noch Jahre später Ansprüche auf den Urlaub.
Die Informationspflicht des Arbeitgebers soll auch für Arbeitnehmer gelten, die für lange Zeit erkrankt sind. Ihnen drohte bisher auch für das Jahr ihrer Erkrankung der Verfall von Urlaub 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres. Das gilt nun nicht mehr.
Dazu empfiehlt Rechtsanwalt Volker Görzel im RTL-Interview: "Arbeitnehmer sind gut beraten, jetzt genau zu schauen, ob sie in den vergangenen Jahren ihren Urlaub immer genommen haben, vollständig oder nicht. Sollte das nicht der Fall sein, lohnt es sich beraten zu lassen, ob man den eigentlich schon verfallen Urlaub doch noch einklagen kann."
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Der bisherige "gelbe Schein " für die Krankmeldung wird digital
Was sich 2023 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonst noch ändert, ist die digitale Krankmeldung. So schickt der Arzt im kommenden Jahr die Daten an die gesetzliche Krankenkasse und dort kann der Arbeitgeber sie abrufen. Beschäftigte müssen sich weiterhin unverzüglich krankmelden, aber sie müssen eben keinen gelben Schein mehr einreichen - mit dem es oft Probleme gab.
"Wenn der Mitarbeiter diesen verliert oder nicht rechtzeitig rechtzeitig vorlegt, weil er es einfach vergessen hat. Das hat in der Praxis zu großen Schwierigkeiten oft zulasten der Arbeitnehmer geführt", macht Rechtsanwalt Volker Görzel im RTL-Interview deutlich. Weniger Papier also, dafür mehr digitale Prozesse – ein Vorteil, den auch Arbeitsexperten für Beschäftigte sehen.
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Höhere Homeoffice-Pauschale
Gute Nachrichten für Beschäftigte, die häufig im Homeoffice arbeiten. Künftig können statt 600 bis zu 1.000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
Der Grundfreibetrag wird erhöht
Außerdem wird der sogenannte steuerliche Grundfreibetrag erhöht. Dieser sorgt konkret dafür, dass das Existenzminimum für alle Menschen steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 soll eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro folgen.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt
Auch bei der Arbeitslosenversicherung gibt es Änderungen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken - schon damals war aber vorgesehen, dass er Anfang 2023 wieder steigt. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. (lwe)
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