Kindergeld, Gaspreisbremse, Ebschaftssteuer & Co.
Neues Jahr, neue Regeln: Das sind die wichtigsten Änderungen für 2023
Tschüss 2022 und hallo 2023! Ein solcher Jahreswechsel bringt einiges an Änderungen für Verbraucher mit sich. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie sich schon jetzt freuen können und welche Änderungen uns eher nicht so glücklich auf das neue Jahr blicken lassen. Alle Infos gibt’s auch im Video.
Die guten Nachrichten zuerst: DAS ändert sich 2023
Mehr Kindergeld
Ab Januar steigt das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat.
Strom- und Gaspreisbremsen
Nicht nur das Kindergeld soll Eltern entlasten, auch bei den Strom- und Gaspreisen kommen Änderungen auf uns zu. Laut Beschluss der Bundesregierung greifen diese ab März, sollen aber rückwirkend auch für Januar und Februar gelten.
Mieter müssen CO2-Preis nicht mehr alleine bezahlen
Die Abgabe für das Heizen mit Öl und Gas wird künftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt; bislang mussten die Mieter den sogenannten CO2-Preis alleine bezahlen. Unfair, fanden Verbraucherschützer. Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW erklärt: „Deswegen gibt es jetzt ein neues Modell, ein Stufenmodell, wo dann unterschieden wird. Schlechtes Gebäude, schlechter energetischer Zustand, muss der Vermieter mehr zahlen, gutes Gebäude, trotzdem hoher Verbrauch, wo es dann tatsächlich auf das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters ankommt, dann muss der Mieter mehr zahlen.“
Fokus auf erneuerbare Energien
Eigenheim-Besitzer dürften sich freuen, wenn sie eine private Solaranlage auf dem Dach installieren lassen, da sie sich unter anderem die Umsatzsteuer sparen.
Mehr Umweltschutz
Plastikverpackungen, adé! Restaurants, Lieferdienste und Co. müssen jetzt Mehrwegbehälter für Essen und Trinken anbieten. Kleinere Betriebe wie Bäckereien oder Imbisse sind davon zwar ausgenommen, doch sie müssen ab dem kommenden Jahr mitgebrachte Gefäße akzeptieren.
Lese-Tipp: Wichtige Änderung für Sparer ab 2023 – Warum mehr Geld auf Ihrem Konto liegen bleibt
Ebenfalls positiv: Wer spart, muss in diesem Jahr Kapitalerträge erst ab 1.000 Euro versteuern. Damit steigt der Freibetrag um 25 Prozent.
Vom gelben Zettel, der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in physischer Form, dürfen wir uns verabschieden. Die wird 2023 für gesetzlich Versicherte elektronisch.
Lese-Tipp: Das ändert sich 2023 bei der Steuer
Ihre Meinung ist gefragt!
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Leider sind nicht alle Änderungen für 2023 positiv
Im neuen Jahr gibt es nicht nur Anlass zur Freude, es gibt einige negative Veränderungen, die uns Verbraucher direkt betreffen.
Förderprämie beim Kauf eines E-Autos
Die Förderprämie vom Staat beim Kauf eines E-Autos wird in diesem Jahr nicht mehr so hoch ausfallen wie bisher. Laut Sieverding sei das aber verständlich: „Es gibt eine große Nachfrage danach, und dann zu sagen, okay, es gibt noch eine Förderung, aber nicht mehr so üppig wie bislang. Da muss auch das Signal an den Markt, an die Hersteller gehen.“
Höhere Erbschaftssteuer
Immobilienerben müssen sich auf höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern einstellen. Grund ist ein neues Verfahren bei der Wertermittlung der Immobilie, das sich künftig stärker am aktuellen Marktwert orientiert.
Weitere Änderungen, aus denen wir das Beste machen müssen, sehen Sie oben im Video. (vdü)