Neue Freibeträge für Kinder, Änderungen bei Soli und GrundfreibetragDas ändert sich 2023 bei der Steuer

Das Jahr 2023 steht im Zeichen von Entlastungen – und das nicht nur bei Gas und Strom. Vor allem Steuerzahler profitieren von höheren Freibeträgen und Pauschalen. Die wichtigsten Änderungen bei der Steuer im Überblick.
Grundfreibetrag steigt deutlich
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern beträgt er das Doppelte, also 21.816 Euro.
Bis zu diesem Einkommen muss keine Steuer gezahlt werden. Ab 10.909 Euro beginnt der Eingangssteuersatz.
Spitzensteuersatz wird angehoben
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift im Jahr 2022 noch ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro. Der Betrag wird auf 62.810 Euro angehoben.
Solidaritätszuschlag erst ab 66.915 Euro fällig
Außerdem entfällt der Solidaritätszuschlag bei allen Steuerpflichtigen, die weniger als 66.915 Euro im Jahr verdienen. Und wie so oft im Steuerrecht üblich: Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften gelten jeweils die doppelten Beträge.
Sparerfreibetrag steigt
Ab 2023 wird der Sparer-Pauschbetrag für Singles von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht, bei Ehegatten steigt der Betrag von 1.602 Euro auf 2.000 Euro .
Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierten Kursgewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei.
Damit das Geldinstitut, bei dem man Konto oder Depot führt, keine unnötige Abgeltungssteuer an den Staat abführt, sollte man überprüfen, ob ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist und falls ja, in welcher Höhe.
Höheres Kindergeld oder höherer Kinderfreibetrag
Gute Nachricht für Eltern: Ab 2023 steigt das Kindergeld auf 250 Euro im Monat pro Kind, unabhängig davon, wie viele Geschwisterkinder es gibt. Heute beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte gibt es 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro.
Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern damit 31 Euro mehr, für das dritte Kind immerhin 25 Euro mehr.
Außerdem steigt der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil von bislang 2.810 Euro auf 3.012 Euro pro Jahr.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Künftig können statt 600 bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Was sich nicht ändert: Pro Tag im Homeoffice können Beschäftigte eine Pauschale von 5 Euro geltend machen. Bislang war die Pauschale auf 120 Tage gedeckelt und damit auf maximal 600 Euro. Die Zahl der Tage wird ab 2023 auf 210 Tage im Jahr erweitert. Dadurch steigt der Gesamtbetrag auf maximal 1.260 Euro.
Die Pauschale können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltend machen, die im Homeoffice arbeiten – auch wenn sie über kein Arbeitszimmer verfügen. Wichtig: An den Tagen im Homeoffice können keine Fahrtkosten zur Arbeit geltend gemacht werden.
Falls der Arbeitgeber gar keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellt und ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird, kann ein eigenständiges Arbeitszimmer abgesetzt werden. Alle entstehenden Kosten sind wie bisher unbeschränkt abzugsfähig. Neu ab 2023: Wer auf die exakte Ermittlung der Kosten verzichten will, kann stattdessen eine Jahrespauschale von 1.260 Euro nutzen.
Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Wer wegen der Energie-Krise in Sonnenenergie investiert hat, kann sich die Hände reiben: Die Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind künftig bis zu einer Leistung von 30 kW bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien beziehungsweise 15 kW bei einzelnen Wohneinheiten steuerfrei.
Die Besteuerung wird also komplett entfallen – bei der Einkommensteuer bereits ab dem 1.1.2022 und bei der Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023.
Damit soll der weitere Ausbau der erneuerbaren Energie beschleunigt werden.
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