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Kindergeld

Kindergeld erhalten Erziehungsberechtigte als staatliche Leistung. Dabei variiert die Höhe der Zahlungen nach Zahl und Alter der Kinder.

Kindergeld picture alliance / ZB

Eltern, die in der Bundesrepublik oder im Ausland leben und in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, haben nach §31f und § 62ff des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf Kindergeld.

Sind die im Ausland lebenden Eltern nicht unbeschränkt steuerpflichtig, können sie unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Kindergeld erhalten. Ebenso haben Rentner, die eine deutsche Rente beziehen oder Staatsangehörige der EU sind, Anspruch auf entsprechende Leistungen. Auch in Deutschland lebende Ausländer mit gültiger Niederlassungserlaubnis, Flüchtlinge, Emigranten und Asylberechtigte haben laut Gesetz ein Anrecht auf Kindergeld.

Beantragen kann man Kindergeld für eigene und adoptierte Kinder, den Nachwuchs des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners, Enkelkinder und Pflegekinder, die im eigenen Haushalt aufgenommen wurden. Für diese erhält man Kindergeld von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ist das Kind anschließend noch in der Ausbildung oder studiert es, besteht der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr. Arbeitslosen Jugendlichen wird Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gewährt.

Kindergeldauszahlungen erfolgen monatlich über die Familienkassen an die Erziehungsberechtigten. Dafür müssen diese schriftlich einen Antrag mit einem speziellen Formular bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einreichen. Zwingend notwendig sind die Vorlage der Geburtsbescheinigung und die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) des Antragstellers und des Kindes.

Das zu zahlende Kindergeld orientiert sich nicht am Einkommen des Antragstellers. Ab Juli 2019 werden für die ersten beiden Kinder je 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 235 Euro pro Monat ausgezahlt.

Bei RTL News finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Kindergeld.